Täglicher Polizeibericht - Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen 13.03.2017

Handy unterschlagen


Treuchtlingen: Am Sonntag, 13.03.2017, gegen 14.20 Uhr, legte eine 10-jährige Schülerin ihr Handy kurzzeitig auf einer Bank gegenüber dem Bahnhof ab. Beim Weggehen vergaß das Mädchen ihr Telefon, bemerkte dies aber kurze Zeit später. Als sie zur Bak zurück-kehrte hatte ein Unbekannter das Handy mitgenommen. Es handelt sich um ein Mobiltelefon Jerry WIKO, Farbe silber/rosa. Das Handy hatte einen Zeitwert von ca. 100 EURO. Hinweise zu der Fundunterschlagung werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.


Pkw angefahren und sich nicht um Schaden gekümmert - Zeugenaufruf

Treuchtlingen: In der Zeit von Samstag, 11.03.2017, 14.40 Uhr, bis Sonntag, 12.03.2017, 10.45 Uhr, wurde Am Schloßberg ein geparkter Pkw angefahren und beschädigt. Das Fahrzeug wurde an der Stoßstange hinten links und am Radlauf beschädigt. An der Unfallstelle konnte weißer Farbabrieb gesichert werden, der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 1500 EURO. Hinweise zu der Unfallflucht bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.


Sachbeschädigung an Kfz - Zeugenaufruf

Pappenheim: Im Zeitraum von Samstag, 11.03.2017, abends, bis Sonntag, 12.03.2017, ca. 16.00 Uhr, wurde ein geparkter Pkw erheblich beschädigt. An dem Fahrzeug, das Am Krummacker vor dem Wohnanwesen des Geschädigten geparkt war und am Sonntag, von 12.15 Uhr bis 15.20 Uhr, am Parkplatz des Sportplatzes in Bieswang stand, wurden an der Tür hinten rechts, an der Beifahrertüre und dem rechten, vorderen Kotflügel, drei ca. 10 cm lange Kratzer gesetzt, die bis auf die Grundierung gingen. Die Kratzer beginnen auf einer Höhe von ca. 80 cm und verlaufen nach unten. Der entstandene Sachschaden be-läuft sich auf ca. 2500 EURO. Wer kann Hinweise zu der Sachbeschädigung machen?


Kennzeichen abgeklebt

Langenaltheim: Ärger und ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch handelten sich am Freitag, 10.03.2017, gegen 22.50 Uhr, drei 16 und 17 Jahre alte Schüler aus dem hiesigen Bereich ein, die mit ihren Leichtkrafträdern im Esterbergweg umherfuhren. Die drei, bei denen jeweils ein Sozius mitfuhr, hatten ihre Kennzeichenschilder zum Teil abgeklebt, um eine Identifizierung zu verhindern.


Der Hintergrund für die Aktion war, dass Anwohner, die sich bereits öfters über den Lärm beschwert hatten, die Kennzeichen der Zweiräder nicht erkennen sollten. Gegen alle drei Jugendlichen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Kennzeichenmissbrauches eingeleitet.



Autofahrer mit falschen Kennzeichen unterwegs

Weißenburg: Bei einer Routinekontrolle am Sonntagnachmittag stellten Beamten der Polizeiinspektion Weißenburg fest, dass die am Pkw eines 27-jährigen Weißenburgers angebrachten Kennzeichen nicht zu dem von ihm benutzten Fahrzeug gehörten.


Der Mann hatte die Nummernschilder vor Fahrtantritt von dem Pkw seines Vaters abmontiert und an seinem Fahrzeug angebracht.


Bei der Überprüfung der Kennzeichen durch die Beamten vor Ort fiel der Schwindel auf. Der Mann zeigte sich geständig und räumte sein Fehlverhalten ein. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren u.a. wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

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    Hab mal mit Hilfe einer KI ein paar Bilder erstellt.

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    Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis

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