Die Wichtigsten Polizeimeldungen des Tages - 07.09.2017

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Weißenburg - Am Mittwochabend ereignete sich auf der Anselm Kreuzung in Weißenburg ein Verkehrsunfall. Ein 18jähriger aus Neunkirchen am Sand befuhr mit seinem PKW die Kreuzung vom Kirchhof kommend und wollte nach links in die Gunzenhäuser Straße einbiegen. Dabei übersah er den PKW einer 73jährigen Ellingerin welche entgegenfuhr.


Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Verletzt wurde niemand. An beiden PKW`s entstand Sachschaden in Höhe von ca. 17.000,- Euro.

Betrug, Fälschung beweiserheblicher Daten

Gunzenhausen - Ein Geschädigter aus dem Stadtgebiet erhielt kürzlich von einem Bezahlsender Mahnungen für unbezahlte Leistungen in Höhe von etwa 60.- Euro. Nach ersten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass ein bislang unbekannter Täter mit den Personendaten des Geschädigten in betrügerischer Absicht einen Abonnementvertrag mit dem Bezahlsender geschlossen hat. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.

Verkehrsunfall - Asbach-Bäumenheim B 16

Mittwochnachmittag gegen 17.30 Uhr verursachte eine 47jährige Pkw-Fahrerin auf der B 16 einen schadensträchtigen Verkehrsunfall. Die Unfallbeteiligten fuhren mit ihren Pkws auf der B 16 in Fahrtrichtung Rain.


Die drei Geschädigten mussten wegen des starken Verkehrsaufkommens schon ca. 200 m vor der Ampelanlage an der B 2 verkehrsbedingt anhalten. Die nachfolgende Unfallverursacherin erkannte die Situation zu spät. Sie versuchte noch, an dem Auto vor ihr rechts vorbei zu kommen, rammte es aber hinten links und prallte selbst gegen die Leitplanke.


Anschließend lenkte die 47jährige wieder nach links und rammte wiederum einen weiteren Pkw hinten links und schob ihn noch leicht gegen dessen Vordermann. Die Unfallverursacherin verletzte sich selbst leicht, die anderen Beteiligten blieben augenscheinlich unverletzt. An den beiden angefahrenen Autos entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Insgesamt wird der Sachschaden auf rund 13.000 € geschätzt. Bis zum Abschluss der Unfallaufnahme kam es zu Verkehrsbehinderungen auf der Bundesstraße.

Spiegel abgefahren

EICHSTÄTT - In der Luitpoldstraße hat Mittwochnachmittag (06.09.17) ein bislang unbekannter Autofahrer den Außenspiegel eines schwarzen Audi abgefahren.
Gegen 13.15 Uhr saß die 34-jährige Fahrerin des Audi aus dem Landkreis Eichstätt in ihrem Fahrzeug, als der etwa 60-jährige Fahrer eines grauen SUV mit Eichstätter Zulassung ihren linken Seitenspiegel abfuhr.


Der Mann setzte anschließend seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Am Audi der 34-Jährigen entstand ein Sachschaden von rund 500 Euro. Vom Verursacher ist nur ein Teilkennzeichen bekannt. Die Polizei ermittelt nun wegen Unfallflucht.

Haltestellenschild beschädigt

EICHSTÄTT - Am Marktplatz wurde Mittwochvormittag (06.09.17) eine Bushaltestellenanzeigetafel beschädigt.

Laut Mitteilung der Stadtwerke wurde das Schild in der Zeit von 7 Uhr bis 11 Uhr angefahren. Nach ersten Erkenntnissen muss es sich beim Verursacher um ein größeres Fahrzeug gehandelt haben. An der Tafel samt Bildschirm entstand ein Sachschaden von rund 2000 Euro.


Sachdienliche Hinweise hierzu nimmt die Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer 08421/9770-0 entgegen.


Keine Presserelevanten Ereignisse aus Treuchtlingen

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    Hab mal mit Hilfe einer KI ein paar Bilder erstellt.

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    Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis

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