Die Wichtigsten Polizeimeldungen des Tages - 04.01.2018

Unrechtmäßig Geld abgehoben

Langenaltheim - Ein 73-jähriger Langenaltheimer erstattete Anzeige gegen seinen Mitbewohner. Er hat ihn im Verdacht unrechtmäßig Geld von seinem Bankkonto abgehoben zu haben. Da er ihn zurückliegend schon öfter darum bat, Geld abzuheben, hatte er ihm die PIN bekannt gegeben. Jetzt wurden 400 Euro abgehoben, welche nicht dem 73 zuzuordnen sind. Der Verdacht fiel schnell auf den Mitbewohner.

Verkehrsunfall an Heusteigenkreuzung

Treuchtlingen - Am Mittwochmorgen (09:25) ereignete sich an der Heusteigenkreuzung ein Auffahrunfall. Die beiden Fahrzeuge waren aus Richtung Treuchtlingen gekommen und wollten nach links in Richtung Donauwörth abbiegen. Der Fahrer des vorderen Pkw, ein 28-jähriger Gunzenhausener musste verkehrsbedingt anhalten. Die nachfolgende 42-jährige Treuchtlingerin erkannte dies zu spät und fuhr auf. Es ent-stand Sachschaden i Höhe von ca. 1800 Euro.

Beleidigung gegen Polizei

Treuchtlingen - Eine Polizeistreife sprach bei einem 15-jährigen Treuchtlinger vor, da er im Auftrag der Staatsanwaltschaft als Zeuge vernommen werden sollte. Jetzt ist der 15-Jährige Beschuldigter. Er sagte: „Wenn die Arschlöcher vor der Tür stehen, muss ich gar nichts sagen“. Da diese Aussage nur zur Hälfte richtig ist, muss er sich nun wegen Beleidigung verantworten.

Rauchentwicklung in der Mogetissa-Therme

Weißenburg - Am Mittwoch gegen 16.41 Uhr schlug ein Brandmelder in der Mogetissa-Therme in Weißenburg an. Daraufhin rückte die FFW Weißenburg mit ca. 15 Einsatzkräften an. Bei der Absuche konnte festgestellt werden, dass in einem Kabelkasten des Technikbereiches im Keller der Therme Rauchentwicklung war. Offensichtlich gab es einen Schmorbrand, aufgrund eines technischen Defektes, in diesem Kasten.


Da eine Gesundheitsgefährdung der Badegäste nicht ausgeschlossen werden konnte entschlossen sich die Einsatzkräfte das Bad zur räumen. Die Räumung verlief ohne Zwischenfälle, die Badegäste konnten sich noch in Ruhe umziehen und das Bad dann verlassen es gab keine Verletzten. Es herrschte zur Tatzeit reger Badebetrieb. Die Schadenshöhe kann im Moment noch nicht beziffert werden.

Zwei Reifen am Pkw zerstochen

Weißenburg - Am Samstag, 30.12.17, i. d. Zeit von 17.00 - 21.00 Uhr, wurden an einem geparkten Pkw, Mitsubishi, zwei Reifen zerstochen. Der Pkw parkte zur Tatzeit vor seinem Anwesen in der Bgm-Fleischmann-Str. in Weißenburg. Der oder die Täter haben offensichtlich dann mit einem spitzen Gegenstand zwei Reifen an der Fahrerseite zerstochen, so dass ein Schaden von ca. 400 Euro entstand.


Die PI Weißenburg bittet um sachdienliche Hinweise die zur Aufklärung dieser Straftat beitragen können.

Unter Alkoholeinfluss Verkehrsunfall verursacht

Harburg - Am 03.01.2018, gegen 22.30 Uhr, befuhr ein 48-jähriger Mann mit seinem Pkw die Bundestraße 25 aus Harburg kommend in Richtung Nördlingen. An der Abzweigung nach Großsorheim ordnete er sich auf der Abbiegespur nach links ein und bog ab.

Dabei übersah er einen entgegen kommenden Pkw, der von einem 20-Jährigen gesteuert wurde. Dieser versuchte noch auszuweichen, konnte aber einen Zusammenstoß nicht verhindern.


Bei der Unfallaufnahme wurde beim Unfallverursacher Alkoholgeruch festgestellt. Ein Test ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Aus diesem Grund erfolgten die Sicherstellung des Führerscheins sowie eine Blutentnahme.


Der 20-Jährige wurde mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.

An beiden Fahrzeugen entstand jeweils ein Schaden von ca. 5000 Euro.

Fahrzeug beschädigt - Zeugenaufruf

EICHSTÄTT - Im Zeitraum von der Silvesternacht bis Mittwochmorgen wurde in der Rechenaustraße ein Fahrzeug beschädigt. Ein 28jähriger Student parkte den schwarzen Mercedes-Bus seines Vaters für ein paar Tage am Straßenrand.


Am Mittwoch in den frühen Morgenstunden bemerkte der Student, dass ein Seitenfenster auf der Beifahrerseite zerbrochen ist. Ob eine vorsätzliche Sachbeschädigung, ein Sturz gegen das Fahrzeug oder evtl. ein Böller den Schaden verursacht hat, lässt sich kaum feststellen.


Die Polizeiinspektion Eichstätt bitte um Zeugenhinweise, sollte jemand den Schadensfall beobachtet haben oder evtl. selbst verursacht haben.


Melden sie sich bei der Polizei unter 08421/9770-0.

Quellen

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Anstehende Termine

  1. braune Biotonne

    Mittwoch, 27. September 2023

  2. graue Restmülltonne

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  3. Erntedankfest

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    Verkehrsunfall mit Personenschaden Pappenheim / Langenaltheim - Am Nachmittag des Freitags, 22.09.2023, befuhr eine 40-Jährige mit einem Kleinkraftrad die Kreisstraße, von Pappenheim kommend, in Richtung Langenaltheim. Auf der kurvigen Strecke kam sie mit ihrem nagelneuen Gefährt zum Sturz. Die Frau erlitt diverse Prellungen, und wurde durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Am Krad entstand nur geringer Schaden.

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    Schlägerei und anschließendes Verkehrsdelikt Am Abend des 16.09.2023 wurde in Mörnsheim eine körperliche Auseinandersetzung zwischen 20 Personen mitgeteilt. Aufgrund dessen wurde die Einsatzörtlichkeit mit Unterstützungskräften aus den umliegenden Dienststellen angefahren. Vor Ort konnte schließlich eruiert werden, dass es zur Schlägerei zwischen zwei ukrainischen Familien kam. Diese sollen stark alkoholisiert gewesen sein und wohl eine Kindesgeburt und einen Geburtstag gefeiert haben, ehe es zum Streit kam. Auf die Auseinandersetzung waren Anwohner aufmerksam geworden, welche schlichtend eingreifen wollten. Nachdem dies vorerst geglückt war, stieg ein Aggressor der Schlägerei jedoch in seinen Pkw ein und fuhr mit diesem auf die drei Anwohner zu, dass diese zur Seite springen mussten, um nicht von diesem erfasst zu werden. Den genauen Ablauf der Schlägerei müssen noch die notwendigen Vernehmungen ergeben. Die eingesetzten Beamten konnten in der Wohnung allerdings Blutspuren feststellen. Durch die Vorfälle ermittelt die Polizei aufgrund einer Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den 35- bis 40-jährigen Fahrzeugführer, welcher noch flüchtig ist.

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    Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis

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