Neueste bayerische Maßnahmen in der Corona-Pandemie
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Hasching -
5. Mai 2020 um 14:06 -
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Schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie / Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt / Erleichterungen bei Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen / Maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie
In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setzt deshalb den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort.
In den kommenden Wochen werden Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden.
Das weitere Handlungskonzept sieht daher einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimmt dabei das Tempo der weiteren Schritte. Ein übereiltes Vorgehen lehnt die Staatsregierung ab. Erleichterungen und Schutz gehören zusammen. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickelt und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstellt, desto eher kommen Erleichterungen in Betracht.
Sollte sich jedoch das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssen die einschränkenden Maßnahmen länger bestehen bleiben. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, können dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren.
Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat für das weitere Vorgehen die nachfolgenden Eckpunkte beschlossen:
1. Ausgangsbeschränkung
Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.
2. Unterricht an Schulen
Bei der Entscheidung, Unterricht an Schulen wieder zuzulassen, gilt das Primat des Infektionsschutzes. Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April 2020 den Unterrichtsbetrieb allein für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wieder aufgenommen.
Dabei wurden nur wenige Schülerinnen und Schüler einbezogen, um die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwarten und den Schulen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln.
Auf dieser Grundlage soll eine weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts erfolgen.
Das Kultusministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich des Schulbetriebs unter Berücksichtigung folgender Aspekte erarbeiten:
- Die bayerischen Schulen sollen ein Schutzraum sein, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte trotz Corona sicher fühlen. Die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes muss daher an erster Stelle stehen. Solidität geht weiter vor Schnelligkeit.
Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht daher im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen. - Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben.
- Ein klar festgelegter Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs bietet Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, aber auch Schulleitungen und Lehrkräften eine Perspektive für die kommenden Wochen. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. - 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten.
Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:
- Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
- Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für
- Grundschule: 1. Klasse;
- Mittelschule: 5. Klasse;
- Realschule: 5. und 6. Klasse;
- Gymnasium: 5. und 6. Klasse;
- Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.
- Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.
3. Kindertagesbetreuung
Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden.
In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:
- Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
- Öffnung von Waldkindergärten
- Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.
- Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
- Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
- Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.
Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können.
In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen.
Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden.
Das Familienministerium wird auf dieser Grundlage in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Kindergärten etc.) erarbeiten.
4. Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw.
Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.
Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für Personal und Bewohnern bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen sicherzustellen.
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser (insbes. Besuchsregelungen) erarbeiten.
5. Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten.
Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.
6. Gastronomie, Hotellerie, Tourismus
Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt.
Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die insbesondere die
- Einschränkung von Öffnungszeiten,
- Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
- Begrenzung von Gästezahlen,
- Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)
umfassen.
Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.
Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen
- keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
- Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
- Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.
Das Wirtschaftsministerium wird gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Beauftragten für Bürokratieabbau ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten.
7. Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet.
8. Sport
Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen.
Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.
9. Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden:
- Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo)
- Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb)
- Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz)
- Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand).
Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Umgang mit Kultureinrichtungen erarbeiten.
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Diebstahl von Baustellenabsicherung Langenaltheim - Im Zeitraum von 09.08.2024, 22:00 Uhr - 10.08.2024, 05:00 Uhr wurde eine Warnbake samt angebrachter Nissenleuchte von einer Baustelle in der Untere Hauptstraße in Langenaltheim entwendet. Der Entwendungsschaden beläuft sich auf ca. 300.- Euro. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Treuchtlingen (Tel. 09142/96440) zu melden. - @la_aktuell
11. August 2024 um 09:09
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Unfall nach Reifenplatzer Langenaltheim - Ein 26-jähriger Lkw-Fahrer hatte am Freitagabend gegen 23:10 Uhr auf der B2 zwischen der Abfahrt Langenaltheim und dem Frankenschotter einen Reifenplatzer. Die Reifenteile blieben auf der Fahrbahn liegen, so dass ein nachfolgender Pkw-Fahrer darüberfuhr. Am Pkw des 32 Jahre alten Geschädigten entstand ein Sachschaden von ca. 1000,- Euro. Der Lkw-Fahrer hielt zwar kurz an, entfernte sich jedoch anschließend von der Unfallstelle. Gegen ihn wird nun ermittelt. Verkehrsteilnehmer, die ebenfalls über die Reifenteile fuhren und einen Schaden erlitten, sollen sich mit der Polizei Treuchtlingen in Verbindung setzen. - @la_aktuell
10. August 2024 um 07:46
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Brand in Langenaltheim Langenaltheim - Am Freitagabend kam es in einem Naturkostladen in Langenaltheim zu einem Brand. Die Feuerwehr konnte beim Vorgehen im Gebäude einen alten Elektroherd feststellen, sowie diverse auf dem Herd befindliche Elektrogeräte die in Brand standen. Der Schalter des Herds war aktiviert. Ein 8-jähriger gab an er habe beim „spielen“ den Herd aktiviert. Aufgrund des weiteren Spiels vergaß der Junge den Herd wieder auszuschalten, sodass sich die in der Nähe befindlichen Elektrogeräte, entzündeten. Zu einem Gebäudeschaden kam es nicht. Der Schaden an den Haushaltsgeräten wird auf 1500,- geschätzt. - @la_aktuell
27. Juli 2024 um 16:28
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Kradfahrer kam von der Fahrbahn ab und stürzte Langenaltheim - Am späten Montagnachmittag befuhr ein 36-jähriger Motorradfahrer als Teil einer Gruppe Kradfahrer die Kreisstraße von Langenaltheim in Richtung Niederpappenheim. Aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit in einer leichten Linkskurve kam der Kradfahrer von der Fahrbahn ab und stürzte. Er wurde durch den Sturz schwer verletzt und nach einer Erstbehandlung am Unfallort mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Eine direkt hinter dem 36-Jährigen fahrende 31-jährige Motorradfahrerin leitete aufgrund des Sturzes eine Vollbremsung ein. Hierbei rutschte sie vom Bremspedal ab und verletzte sich leicht am Fuß. Sie wurde zur weiteren Abklärung ihrer Verletzung durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 8000 Euro. - @la_aktuell
23. Juli 2024 um 15:53
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Verkehrsunfall mit verletzten Personen Monheim - Am Montag, 22.07.2024, gegen 00.05 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 2 zwischen den Abzweigungen Rehau und Wittesheim ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen mittelschwer verletzt wurden. Ein 20-jähriger Autofahrer befuhr mit seinem grauen Audi die B2 in Fahrtrichtung Donauwörth und kam aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrspur. Dort stieß der junge Mann frontal mit einem weißen Opel zusammen, mit dem eine 46-jährige Dame in Richtung Weißenburg fuhr. Die beiden Fahrzeugführer, die jeweils alleine im Fahrzeug saßen, erlitten mittelschwere Verletzungen und wurden in Krankenhäuser verbracht. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden, nach Schätzungen der Polizei in Höhe von 75.000 Euro. Die Feuerwehren Monheim, Rehau und Lagenaltheim waren mit 50 Personen vor Ort. Die Bundesstraße war, während der Unfallaufnahme, in beide Fahrtrichtungen gesperrt. - @la_aktuell
22. Juli 2024 um 16:02
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Geparkten Pkw beschädigt und weitergefahren Langenaltheim - Am Donnerstag, gegen 07.00 Uhr, parkte ein 59-Jähriger seinen Pkw, BMW, ordnungsgemäß am Fahrbahnrand in der Moststraße. Als er nach einigen Stunden zu seinem Fahrzeug zurückkam, stellte er fest, dass dieses in der Zwischenzeit durch ein anderes Fahrzeug angefahren wurde und der Unfallverursacher sich bereits entfernt hatte, ohne dem seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Am Fahrzeug des Geschädigten entstand ein Schaden von etwa 4000 Euro. Hinweise zum Verursacher werden an die Polizei Treuchtlingen unter Tel. 09142/9644-0 erbeten. - @la_aktuell
5. Juli 2024 um 08:52
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Auto versenkt Langenaltheim - Eine Schnapsidee führte am Freitagabend zum Totalschaden eines hochwertigen Pkws. Ein 24-jähriger aus der Landeshauptstadt wollte gegen 20:45 Uhr mit seinem SUV den Offroad-Park in Langenaltheim befahren. Hierzu bog er zunächst die Schranke an der Zufahrt um, um auf das Gelände zu gelangen. Anschließend wollte er durch ein Wasserloch fahren, unterschätze jedoch die Tiefe und blieb mit seinem Pkw darin stecken. Das Wasser reichte bis zu den Fenstern, so dass das Fahrzeug von der Feuerwehr geborgen werden musste. Am Auto entstand Totalschaden von geschätzten 30.000,- Euro. Fahrer und Beifahrerin blieben unverletzt. Gegen beide wird wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ermittelt. - @la_aktuell
22. Juni 2024 um 08:13
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