Erneut Bienenseuche in einem Ortsteil der Stadt Treuchtlingen ausgebrochen
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In einem Ortsteil der Stadt Treuchtlingen ist die sogenannte „Amerikanische Faulbrut“ in einem Bienenvolk ausgebrochen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit sofortiger Wirkung einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern um den Ausbruchsort ausgewiesen. Das Sperrgebiet überschreitet die südliche Landkreisgrenze in den Landkreis Donau-Ries und wird von der dortigen Veterinärbehörde im Detail geregelt.
Bereits im April dieses Jahres war die Bienenseuche in einem anderen Ortsteil der Stadt Treuchtlingen festgestellt worden. Die beiden Sperrbezirke grenzen aneinander.
Für Menschen stellt diese Bienenkrankheit keine Gefahr dar. Der Verzehr von Honig betroffener Bienenbestände ist unbedenklich.
Betroffen sind Teile der Gemarkungen Gundelsheim und Möhren (Gemeinde Treuchtlingen) sowie Teile der Gemarkungen Rehlingen und Büttelbronn (Gemeinde Langenaltheim).
Bislang nicht angemeldete Bienenbestände im gesamten Landkreis sind von den Bienenhaltern beim Landratsamt unverzüglich nach zu melden. Die Nachmeldung der Bestände kann dabei telefonisch unter 09141 902-272 oder per E-Mail an veterinaeramt.lra@landkreis-wug.de erfolgen.
Auf der Homepage des Landratsamtes stehen hierfür unter http://www.landkreis-wug.de/ve…chenbekaempfung/Faulbrut/
entsprechende Online-Formulare zur Verfügung.
Das Landratsamt wird in Kürze, auf Grundlage einschlägiger tierseuchenrechtlicher Vorschriften, eine weitere Allgemeinverfügung mit verbindlichen Maßnahmen für die Bienenhalter zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut erlassen.
Für die Zeit der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung dürfen bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Sperrbezirk von ihrem bisherigen Standort nicht mehr entfernt werden. Es ist zudem verboten, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen zu entnehmen. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den festgelegten Sperrbezirk verbracht werden. Bei Stöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind.
Die „Amerikanische Faulbrut“ ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich dabei um eine von Bakterien ausgelöste Bienenseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Die Tierseuche wirkt sich nicht auf die ausgewachsenen Bienen aus, sondern betrifft ausschließlich deren Brut, was letztendlich zum kompletten Absterben von Bienenvölkern führen kann.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die „Amerikanische Faulbrut“ hin untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem die betroffenen Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder entsprechend den nachfolgenden Empfehlungen behandelt worden sind.
Mit folgenden Maßnahmen kann der einzelne Imker der Infektion mit dem Erreger der „Amerikanischen Faulbrut“ vorbeugen:
- Zukauf von Völkern nur mit amtstierärztlicher Gesundheitsbescheinigung,
- keine Ablegerbildung unter Verwendung (zu) alten Wabenmaterials,
- keine Verwendung alter, nicht gereinigter und nicht desinfizierter (abgeflammter) Beuten und Rähmchen,
- Quarantäne fremder Schwärme,
- kein Verfüttern noch vorhandenen alten Honigs oder von Honigresten,
- kein Einsatz alter Futterwaben (aus abgestorbenen Völkern oder von fremden Imkern),
- wirksame Reinigung und Desinfektion von gebraucht gekauften Imkereiwerkzeugen,
- kein sogenanntes „freies Ausfressenlassen“ abgeschleudeter Waben durch Bienen,
- Futterhonig nur aus dem eigenen Betrieb verwenden,
- Verhinderung von Räuberei,
- mindestens 30% Wachsbauerneuerung pro Jahr bei jedem Bienenvolk durch Austausch von alten Waben,
- regelmäßig Futterkranzproben über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder den Tiergesundheitsdienst (TGD) untersuchen lassen.
Auch jeder Verbraucher kann dazu beitragen, die Gefahr der Übertragung von Faulbrut-Erregern zu vermindern. Da im Honig immer unerkannt Sporen des Erregers der Amerikanischen Faulbrut enthalten sein können, appellieren Fachleute, keine halbleeren oder noch mit Honigresten versehenen Honig-Gläser über die Altglas-Container zu entsorgen. Gläser oder Plastikflaschen sollten sorgfältig gereinigt oder anderweitig so sicher entsorgt werden, dass keine Bienen an die Honigreste kommen können.
Auch die bewusste Fütterung von Bienen mit Honig auf Balkon und Terrasse sollte unterlassen werden.
und in dem aufgrund einer Allgemeinverfügung der Behörde
ab sofort strenge Regeln im Umgang mit Bienenvölkern gelten.
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Holzdiebstahl - Zeugenaufruf Langenaltheim - Im Zeitraum von Donnerstag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 09:00 Uhr, wurden aus einem Waldstück bei Langenaltheim ca. 15 Festmeter Eschen-Langholz entwendet. Die fünf Meter langen Stämme lagerten seit mehreren Monaten am Wegesrand. Das Waldstück liegt südlich von Langenaltheim und östlich des Windrades bei Wittesheim. Es grenzt direkt an den Landkreis Donau-Ries. Für den Abtransport muss ein Rückfahrzeug / -wagen verwendet worden sein. Den Entwendungsschaden schätzt der Geschädigte auf 2500,- Euro. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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Volkstrauertag ✝️ Sonntag, 19.11.23 08:45 Uhr - Aufstellung der Vereine am Mostplatz 09:00 Uhr Gedenkgottesdienst in der Willibaldskirche 10:00 Uhr Aufstellung der Vereine am Mostplatz mit anschließender Gedenkfeier im Friedhof. Die Vereine bitten um zahlreiche Teilnahme, es darf aber natürlich jeder an der Gedenkfeier im Friedhof oder am Gedenkgottesdienst in der Kirche teilnehmen.
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Pkw gegen Lkw Solnhofen - Am Freitag, 17.11.2023 befuhr ein19-jähriger mit seinem Pkw die St 2217 von Langenaltheim kommend in Richtung Solnhofen. In einer Linkskurve verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Pkw und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden Lkw. Beide Fahrzeugführer kamen mit leichten Verletzungen in umliegende Krankenhäuser. Die Staatsstraße war bis zur Bergung der beiden Fahrzeuge gesperrt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.
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Verkehrsunfall mit Personenschaden Pappenheim / Langenaltheim - Am Nachmittag des Freitags, 22.09.2023, befuhr eine 40-Jährige mit einem Kleinkraftrad die Kreisstraße, von Pappenheim kommend, in Richtung Langenaltheim. Auf der kurvigen Strecke kam sie mit ihrem nagelneuen Gefährt zum Sturz. Die Frau erlitt diverse Prellungen, und wurde durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Am Krad entstand nur geringer Schaden.
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Schlägerei und anschließendes Verkehrsdelikt Am Abend des 16.09.2023 wurde in Mörnsheim eine körperliche Auseinandersetzung zwischen 20 Personen mitgeteilt. Aufgrund dessen wurde die Einsatzörtlichkeit mit Unterstützungskräften aus den umliegenden Dienststellen angefahren. Vor Ort konnte schließlich eruiert werden, dass es zur Schlägerei zwischen zwei ukrainischen Familien kam. Diese sollen stark alkoholisiert gewesen sein und wohl eine Kindesgeburt und einen Geburtstag gefeiert haben, ehe es zum Streit kam. Auf die Auseinandersetzung waren Anwohner aufmerksam geworden, welche schlichtend eingreifen wollten. Nachdem dies vorerst geglückt war, stieg ein Aggressor der Schlägerei jedoch in seinen Pkw ein und fuhr mit diesem auf die drei Anwohner zu, dass diese zur Seite springen mussten, um nicht von diesem erfasst zu werden. Den genauen Ablauf der Schlägerei müssen noch die notwendigen Vernehmungen ergeben. Die eingesetzten Beamten konnten in der Wohnung allerdings Blutspuren feststellen. Durch die Vorfälle ermittelt die Polizei aufgrund einer Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den 35- bis 40-jährigen Fahrzeugführer, welcher noch flüchtig ist.
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Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis
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Team Italien verunglückt bei der Europameisterschaft im Trucktrail Am Samstag den 09.09.2023 verunglückte das italienische Team der Trucktrail-Europameisterschaft im Offroadpark Langenaltheim. Während der Abfahrt eines Trails überschlug sich das Fahrzeug und kam am Fuß des Trails zum stehen. Die zwei Piloten des Trucks wurden dabei einmal schwer und einmal leicht verletzt. Der Rettungshubschrauber verbrachte den fünfundzwanzigjährigen schwer verletzten Piloten in die Uniklinik Erlangen. Der leicht verletzte, zweiunddreißigjährige Copilot wurde in das Krankenhaus Eichstätt verbracht. Nach erfolgreicher Bergung der Verletzten konnte der Wettkampfbetrieb wieder aufgenommen werden.
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