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Volksbegehren „Rettet die Bienen und die Artenvielfalt“ gewonnen!

  • Hasching
  • 17. Februar 2019 um 18:56
  • 2.252 Mal gelesen
  • 0 Kommentare

Ein riesiger Erfolg für den Naturschutz: Laut vorläufigem amtlichen Ergebnis haben 18,4 Prozent der wahlberechtigten bayerischen Bürger für das Volksbegehren unterschrieben. Das sind 1,7 Millionen Menschen. Nötig wären zehn Prozent gewesen. Damit ist es das bisher erfolgreichste bayerische Volksbegehren. Die Bayern haben klar gemacht, dass sie den dramatischen Artenschwund stoppen und mehr Ökologie wollen.

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Dies ist ein großartiger, historischer Erfolg, der noch auf zukünftige Generationen positive Auswirkungen haben wird. Alle Unterzeichner des Volksbegehrens haben gemeinsam den immer leiser werdenden Insekten eine Stimme gegeben. Sie haben sich für geschützte Randstreifen an Gewässern, mehr blühende Wiesen, weniger Pestizide und einen verbesserten Biotopverbund ausgesprochen.
  2. Eine gute Nachricht auch für die Bauern
  3. Herzlicher Dank an alle Unterstützer
  4. So geht es jetzt weiter
    1. Da ein Volksbegehren darauf abzielt, dass die Bürger direkt in die Gesetzgebung eingreifen, durchläuft jedes Volksbegehren einen gesetzlich definierten, offiziellen Prozess. So geht es jetzt weiter:

Dies ist ein großartiger, historischer Erfolg, der noch auf zukünftige Generationen positive Auswirkungen haben wird. Alle Unterzeichner des Volksbegehrens haben gemeinsam den immer leiser werdenden Insekten eine Stimme gegeben. Sie haben sich für geschützte Randstreifen an Gewässern, mehr blühende Wiesen, weniger Pestizide und einen verbesserten Biotopverbund ausgesprochen.

Eine gute Nachricht auch für die Bauern

Auch für die Bauern ist der Erfolg des Volksbegehrens eine gute Nachricht: Der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens will für einen gesetzlichen Rahmen sorgen, in dem Landwirte, die Leistungen für das Gemeinwohl bringen, in Zukunft stärker gefördert werden. Die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft wird noch intensiver unterstützt. Besonders kleine und mittelständische Betriebe, die nicht nur Fördergelder nach Betriebsgröße erhalten, werden profitieren.

So bietet das Volksbegehren den Bauern jenseits des Pfades „Wachse oder Weiche“ eine viel bessere Ausgangsposition als das, was sie derzeit auf dem Weltmarkt der Turbolandwirtschaft vorfinden. Deshalb stehen auch die Ökoanbauverbände (Demeter, Bioland, Naturland, Biokreis) und die Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hinter dem Volksbegehren und begrüßen das neue Naturschutzgesetz.

Die von Desinformation geprägte Kampagne des Bayerischen Bauernverbandes hat nicht gefruchtet. Die Menschen haben vielmehr verstanden, dass sich das Volksbegehren zu keinem Zeitpunkt gegen Bäuerinnen und Bauern gewandt hat.

Herzlicher Dank an alle Unterstützer

Wir danken allen, die sich für das Volksbegehren eingetragen haben, ganz herzlich! Mit Ihrer Stimme haben Sie einen historischen Erfolg ermöglicht und für ein starkes Signal an die Politik gesorgt.

Möglich war die hohe Bürgerbeteiligung durch den unermüdlichen Einsatz vieler ehrenamtlich Aktiver, die sich bei Schnee und Regen als Rathauslotsen, beim Verteilen von Infomaterial, als Bienen-Botschafter zuhause, im Bekanntenkreis, am Arbeitsplatz und auf der Straße für Bayerns Artenvielfalt eingesetzt haben. Danke an alle für dieses großartige Engagement!

So geht es jetzt weiter

Da ein Volksbegehren darauf abzielt, dass die Bürger direkt in die Gesetzgebung eingreifen, durchläuft jedes Volksbegehren einen gesetzlich definierten, offiziellen Prozess. So geht es jetzt weiter:

  1. Der Landeswahlausschuss hat jetzt zwei bis drei Wochen Zeit, das genaue offizielle Ergebnis zu verkünden.
  2. Anschließend muss der Ministerpräsident innerhalb von vier Wochen das Volksbegehren mit einer Stellungnahme dem Landtag unterbreiten.
  3. Der Landtag kann dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens innerhalb von drei Monaten zustimmen, ihn ablehnen oder ihn als unrechtmäßig ansehen. In letzterem Fall wird der Verfassungsgerichtshof angerufen, der das Volksbegehren auf Rechtmäßigkeit prüft.
  4. Nimmt der Landtag den Gesetzesentwurf unverändert an, wird der Gesetz. Lehnt der Landtag den Gesetzesentwurf ab, kommt es innerhalb von weiteren drei Monaten zum Volksentscheid. Dieser würde dann voraussichtlich zwischen September und Anfang Oktober stattfinden.

Pressemitteilung: Bund Naturschutz e.V.

Artikelbild: Bund Naturschutz e.V.

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