
In den Versammlungen wird der Bürgermeister jeweils einen Überblick über die Geschehnisse des abgelaufenen Jahres sowie einen Ausblick auf die neuen Vorhaben des Jahres geben.
Selbstverständlich besteht im Vorfeld die Gelegenheit, der Gemeindeverwaltung Anregungen und Fragen zukommen zu lassen, die dann in der Versammlung beantwortet bzw. behandelt
werden können.
Dies betrifft insbesondere Angelegenheiten, die einer Vorklärung bedürfen. Bei den Versammlungen werden nur Gemeindeangelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind, erörtert. In der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindebürger das Wort erhalten.