Keine Martinsumzüge im Jahr 2020 möglich – Volkstrauertag mit Einschränkungen
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Bernd Posch -
5. November 2020 um 10:38 -
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Nach über 20 Jahren werde ich die Webseite la-aktuell.de zum Jahresende 2026 schließen.
Diese Entscheidung ist mir alles andere als leichtgefallen. Über viele Jahre habe ich die Seite mit großer Leidenschaft und viel persönlichem Einsatz als Hobby betrieben. Dabei durfte ich unzählige Neuigkeiten, Veranstaltungen und Geschichten aus unserer Gemeinde mit euch teilen.
Gleichzeitig werden die rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen für private Webseitenbetreiber immer umfangreicher. Für ein ehrenamtliches Hobbyprojekt ist dieser Aufwand auf Dauer kaum noch zu bewältigen.
Ich möchte mich schon jetzt bei allen bedanken, die la-aktuell.de über die vielen Jahre begleitet, unterstützt und mit Informationen versorgt haben. Ohne euch wäre die Seite nicht das geworden, was sie heute ist.
Unsere Facebook und Instagram -Gruppe „Langenaltheim Aktuell“ bleibt weiterhin bestehen. Dort können wir uns auch künftig austauschen, Neuigkeiten teilen und über Veranstaltungen in unserer Gemeinde informieren.
Bis zum Jahresende läuft die Webseite wie gewohnt weiter. Danach endet ein langer und schöner Abschnitt – die Gemeinschaft bleibt jedoch bestehen.
Vielen Dank für über 20 Jahre Vertrauen, Unterstützung und Verbundenheit.
Euer Bernd

In Anbetracht des gegenwärtigen Covid-19-Infektionsgeschehens im Landkreis sowie auf Grund der aktuellen rechtlichen Vorgaben der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen darauf hin, dass Martinsfeiern sowie Martinsumzüge als Veranstaltungen in diesem Jahr nicht zulässig sind.
Gedenkstunden anlässlich des Volkstrauertages am 15. November sind unter Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen mit Einschränkungen möglich.
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Regelungen wirken sich leider weiterhin auf traditionelle Veranstaltungen aus wie aktuell auf die Durchführung von Martinsumzügen. Diese sind in der gewohnten Form als Veranstaltung in diesem Jahr leider nicht zulässig.
Weiterhin erreichen das Landratsamt gegenwärtig viele Anfrage zur Durchführung des Volkstrauertages als Gedenktag für die Kriegstoten sowie die Opfer von Gewaltherrschaft. Es handelt sich um einen sog. stillen Tag nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Feiertagsgesetzes.
Handelt es sich bei einer derartigen Veranstaltung um eine öffentliche Versammlung im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes, ist diese nach der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 7 Abs. 1 der 8. BayIfSMV) unter freiem Himmel ohne Teilnehmerbegrenzung, aber unter Anwendung der infektiologisch gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig (mit weiteren Einschränkungen als öffentliche Versammlungen auch in geschlossenen Räumen).
Im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag sind auch Gottesdienste und Zusammenkünfte der christlichen Kirchen üblich. Die für Gottesdienste und Zusammenkünfte geltenden Regelungen der Achten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die im Einzelfall geltenden Infektionsschutzkonzepte finden auch hier entsprechend für derartige Gedenkfeiern Anwendung.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wurden einige Gedenkstunden im Rahmen des Volkstrauertages bereits abgesagt. Die Entscheidung, ob in der derzeitigen Situation überhaupt eine solche Gedenkstunde abgehalten werden sollte, sowie die genaue Ausgestaltung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben obliegt letztlich den jeweiligen Veranstaltern.
- Der Gottesdienst in der Kirche und der Umzug entfällt.
- Vereine treffen sich um 9:45 Uhr am Friedhofs Parkplatz
- Aufstellung im Friedhof mit 1,5 m Abstand, wenn möglich mit Maske
- Kurze Predigt und Ansprache des Bürgermeisters
- Kranz Niederlegung und Böllerschüsse
- Lieder der Sängerschaft entfallen