Täglicher Polizeibericht - Landkreis Donau - Ries 23.03.2017

Verkehrsunfall

Wemding - Am Donnerstag gegen 02.00 Uhr kam es in Wemding in der Gustav-Rau-Straße zu einem Verkehrsunfall mit zwei mutmaßlich leicht verletzten Personen. Ein 31jähriger Pkw-Fahrer wollte aus der Senefelder Straße heraus die vorfahrtsberechtigte Gustav-Rau-Straße überqueren. Dabei missachtete er die Vorfahrt eines von rechts kommenden Lkw und fuhr ihm in die Seite. Dabei wurde der Pkw seitlich gedreht und beide Frontairbags aktiviert.


Der Fahrer wurde bei dem Aufprall leicht verletzt, nahm aber vor Ort keine ärztliche Hilfe in Anspruch. Sein 35jähriger Beifahrer wurde mit dem Sanka in die Donau-Ries Klinik verbracht. Das Auto des Unfallverursachers musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 14.000 €.

Verkehrsunfall

Donauwörth - Eine 19jährige Fahranfängerin verursachte am Mittwoch gegen 19.15 Uhr in der Dillinger Straße in Donauwörth einen Verkehrsunfall. Die junge Fahrerin wollte aus einem Grundstück in die Dillinger Straße einfahren und übersah dabei einen Richtung Bahnhofstraße fahrenden Pkw. Dessen 37jähriger Fahrer konnte einen Zusammenstoß nicht vermeiden und wurde vorne rechts angefahren. Sein Auto war danach nicht mehr fahrbereit. Die Beteiligten blieben unverletzt. Der Sachschaden wird auf ca. 3.500 € geschätzt.

Sachbeschädigung

Donauwörth - Im Laufe des Mittwochs, in der Zeit zwischen 07.15 und 18.20 Uhr wurde der Pkw eines 55jährigen Mannes beschädigt. Das Auto stand auf einem großen Parkplatz an der Industriestraße. Ein unbekannter Täter verkratzte mit einem spitzen Gegenstand beide Türen auf der Beifahrerseite des Autos. Der Geschädigte beziffert den Schaden auf ca. 3.000 €. Zu Motiv oder Tatverdächtigen gibt es bisher keine Anhaltspunkte.

Sachbeschädigung durch Graffiti

Wemding - Die Anzahl der Fälle von Graffitischmierereien in Wemding hat sich am Donnerstag nochmals deutlich erhöht.


Es wurden vier weitere Tatorte lokalisiert, wo der oder die unbekannten Täter ihre farbigen Hinterlassenschaften angebracht haben. Als Tatzeit kommt wohl überwiegend das vergangene Wochenende in Frage.


Vornehmlich im Bereich des Rosengartens und des inneren Stadtgrabens wurden die sog. „tags“ gefunden. Der Schaden für die Stadt Wemding wird auf ca. 2.200 € geschätzt. Eine Sachbeschädigung am sog. Taubenbrunnen am Johannisgraben dürfte auf das Konto des gleichen Täters gehen. Dort wurde eine Taubenfigur abgeschlagen bzw. weggerissen.


Der hier entstandene Schaden wird auf ca. 150 € beziffert. Auch hier kann das vergangene Wochenende als Tatzeit eingegrenzt werden.

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    Ohne Titel

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    Holzdiebstahl - Zeugenaufruf Langenaltheim - Im Zeitraum von Donnerstag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 09:00 Uhr, wurden aus einem Waldstück bei Langenaltheim ca. 15 Festmeter Eschen-Langholz entwendet. Die fünf Meter langen Stämme lagerten seit mehreren Monaten am Wegesrand. Das Waldstück liegt südlich von Langenaltheim und östlich des Windrades bei Wittesheim. Es grenzt direkt an den Landkreis Donau-Ries. Für den Abtransport muss ein Rückfahrzeug / -wagen verwendet worden sein. Den Entwendungsschaden schätzt der Geschädigte auf 2500,- Euro. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

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    Volkstrauertag ✝️ Sonntag, 19.11.23 08:45 Uhr - Aufstellung der Vereine am Mostplatz 09:00 Uhr Gedenkgottesdienst in der Willibaldskirche 10:00 Uhr Aufstellung der Vereine am Mostplatz mit anschließender Gedenkfeier im Friedhof. Die Vereine bitten um zahlreiche Teilnahme, es darf aber natürlich jeder an der Gedenkfeier im Friedhof oder am Gedenkgottesdienst in der Kirche teilnehmen.

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    Pkw gegen Lkw Solnhofen - Am Freitag, 17.11.2023 befuhr ein19-jähriger mit seinem Pkw die St 2217 von Langenaltheim kommend in Richtung Solnhofen. In einer Linkskurve verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Pkw und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden Lkw. Beide Fahrzeugführer kamen mit leichten Verletzungen in umliegende Krankenhäuser. Die Staatsstraße war bis zur Bergung der beiden Fahrzeuge gesperrt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.

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    Hab mal mit Hilfe einer KI ein paar Bilder erstellt.

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    Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis

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