Neueste bayerische Maßnahmen in der Corona-Pandemie 16.06.2020
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Hasching -
16. Juni 2020 um 13:40 -
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Bayerische Corona-Strategie / Aufhebung des Katastrophenfalls / Erweiterung der allgemeinen Kontaktbeschränkung / Lockerungen in Handel, Gastronomie und bei Veranstaltungen / mehr Publikum in Kunst und Kultur
Durch die zielgerichteten Maßnahmen der Staatsregierung ist es in den vergangenen Wochen gelungen, die Ausbreitung des Corona-Virus wirkungsvoll einzudämmen und deutlich zu verlangsamen. Belastungsspitzen und die ohne entschiedene Maßnahmen absehbare Überlastung der Gesundheitsversorgung konnten vermieden werden. Bayern ist durch sein umsichtiges und schnelles Handeln auch bei der Bekämpfung der Pandemie Wegweiser für ganz Deutschland geworden.
Die Staatsregierung hat bereits in den vergangenen Wochen wesentliche erste Schritte in eine neue Normalität eingeleitet. Dazu gehören insbesondere der Übergang von allgemeinen Ausgangs- zu Kontaktbeschränkungen, die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen, die Ausweitung der Kinderbetreuung, die Öffnung der Gastronomie, des Handels, die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und Versammlungen sowie der Neustart des Sportbetriebs in verschiedenen Bereichen.
Eine Bestandsaufnahme nach dem Ende der Pfingstferien zeigt, dass diese Schritte verantwortungsvoll und angemessen waren. Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor stabil: Die Infektionszahlen sind weiter rückläufig. Die Zahl der Genesenen übersteigt seit einiger Zeit kontinuierlich die Zahl der neu Infizierten. In der Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte gab es in den vergangenen sieben Tagen keine Neuinfektionen.
Die Staatsregierung setzt deshalb ihren Kurs der erfolgreichen Krisenbewältigung fort. Es gilt weiterhin, Rückkehr zur Normalität einerseits und Umsicht und Vorsicht andererseits durch abgestimmte Einzelschritte miteinander in Einklang zu bringen.
Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat beschlossen:
1. Katastrophenfall
Die Feststellung des bayernweiten Katastrophenfalls am 16. März 2020 hat ein gezieltes Vorgehen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ermöglicht und so erheblich zur Bewältigung des Pandemiegeschehens beigetragen. Der Ministerrat dankt den 104 Führungsgruppen Katastrophenschutz und allen dort eingesetzten Frauen und Männern für ihren großen und unverzichtbaren Einsatz.
Angesichts sich weiterhin positiv entwickelnder Infektions- und Kennzahlen stellt der Ministerrat fest, dass die Aufhebung des bayernweiten Katastrophenfalles der nächste wichtige Schritt zurück in die Normalität ist. Er beauftragt den Staatsminister des Innern, für Sport und Integration unter Berücksichtigung gegebenenfalls noch vorhandenen Koordinierungsbedarfs zur Bewältigung des Pandemiegeschehens mit Ablauf des 16. Juni 2020 das Ende des Katastrophenfalls festzustellen.
2. Allgemeine Kontaktbeschränkung
Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung werden ab dem 17. Juni 2020 erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
Die Regelungen für die Gastronomie, Hotellerie und Kulturstätten werden entsprechend erweitert. Die Rahmenkonzepte der betroffenen Fachministerien werden, soweit erforderlich, entsprechend angepasst.
3. Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war
Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war, gilt ab dem 22. Juni 2020 die Regel, dass 10 qm pro Person ausreichen. Das betrifft insbesondere den Betrieb von Geschäften mit Kundenverkehr, aber auch Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten, wie z. B. Museen oder zoologische Gärten.
Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
4. Gastronomie
Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.
5. Kunst und Kultur
Kunst- und Kultur sind Vorreiter für die weiteren Öffnungsschritte im gesamten Veranstaltungsbereich. Seit 15. Juni sind erstmals wieder Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Ab 22. Juni 2020 werden diese Personenhöchstzahlen erweitert: Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich werden mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich sein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert.
Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab 22. Juni 2020 wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen.
6. Gottesdienste
Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ab 22. Juni 2020 ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5m.
7. Veranstaltungen
Andere, üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.
Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
8. Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Altenheime und Behinderteneinrichtungen
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium umgehend Vorschläge für eine Lockerung der Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Altenheime und Behinderteneinrichtungen erarbeiten. Für die künftigen Besuchsregelungen gilt dabei der Grundsatz der Verantwortung der Träger und Einrichtungen vor Ort, jeweils im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bzw.
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Der Schutz der Bewohner bzw. Patienten hat oberste Priorität. Ziel sind weitgehende Erleichterungen bei den Besuchsregelungen, dies stets aber nur in Abhängigkeit von den konkreten örtlichen Verhältnissen.
9. Hallenbädern, Thermen und Hotelschwimmbädern
Ab 22. Juni 2020 können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.
10. Betrieb von Reisebusunternehmen
Für den Betrieb von Reisebusunternehmen sollen künftig dieselben Regelungen gelten, wie sie auch für den Öffentlichen Personennah- und -fernverkehr gelten. Das Wirtschaftsministerium sowie das Verkehrsministerium werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium dementsprechend das geltende Rahmenkonzept für touristische Dienstleister in Bayern anpassen.
11. Sport
Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).
12. Kindertagesbetreuung und Schule
Ab 1. Juli 2020 sollen alle Kinder wieder die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nutzen können.
Insgesamt gilt für die Kindertagesbetreuung und die Schule das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.
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Verkehrsunfall mit verletzten Personen Monheim - Am Montag, 22.07.2024, gegen 00.05 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 2 zwischen den Abzweigungen Rehau und Wittesheim ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen mittelschwer verletzt wurden. Ein 20-jähriger Autofahrer befuhr mit seinem grauen Audi die B2 in Fahrtrichtung Donauwörth und kam aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrspur. Dort stieß der junge Mann frontal mit einem weißen Opel zusammen, mit dem eine 46-jährige Dame in Richtung Weißenburg fuhr. Die beiden Fahrzeugführer, die jeweils alleine im Fahrzeug saßen, erlitten mittelschwere Verletzungen und wurden in Krankenhäuser verbracht. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden, nach Schätzungen der Polizei in Höhe von 75.000 Euro. Die Feuerwehren Monheim, Rehau und Lagenaltheim waren mit 50 Personen vor Ort. Die Bundesstraße war, während der Unfallaufnahme, in beide Fahrtrichtungen gesperrt. - @la_aktuell
22. Juli 2024 um 16:02
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Geparkten Pkw beschädigt und weitergefahren Langenaltheim - Am Donnerstag, gegen 07.00 Uhr, parkte ein 59-Jähriger seinen Pkw, BMW, ordnungsgemäß am Fahrbahnrand in der Moststraße. Als er nach einigen Stunden zu seinem Fahrzeug zurückkam, stellte er fest, dass dieses in der Zwischenzeit durch ein anderes Fahrzeug angefahren wurde und der Unfallverursacher sich bereits entfernt hatte, ohne dem seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Am Fahrzeug des Geschädigten entstand ein Schaden von etwa 4000 Euro. Hinweise zum Verursacher werden an die Polizei Treuchtlingen unter Tel. 09142/9644-0 erbeten. - @la_aktuell
5. Juli 2024 um 08:52
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Auto versenkt Langenaltheim - Eine Schnapsidee führte am Freitagabend zum Totalschaden eines hochwertigen Pkws. Ein 24-jähriger aus der Landeshauptstadt wollte gegen 20:45 Uhr mit seinem SUV den Offroad-Park in Langenaltheim befahren. Hierzu bog er zunächst die Schranke an der Zufahrt um, um auf das Gelände zu gelangen. Anschließend wollte er durch ein Wasserloch fahren, unterschätze jedoch die Tiefe und blieb mit seinem Pkw darin stecken. Das Wasser reichte bis zu den Fenstern, so dass das Fahrzeug von der Feuerwehr geborgen werden musste. Am Auto entstand Totalschaden von geschätzten 30.000,- Euro. Fahrer und Beifahrerin blieben unverletzt. Gegen beide wird wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ermittelt. - @la_aktuell
22. Juni 2024 um 08:13
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Motorradfahrer bei Zusammenstoß lebensgefährlich verletzt Dabei übersah die Frau den aktuellen Erkenntnissen zufolge einen im Gegenverkehr herannahenden Motorradfahrer. Der Pkw erfasste die Maschine des 65-Jährigen. Dieser kam nach dem folgenden Zusammenstoß zu Fall, wurde unter seiner schweren Maschine eingeklemmt und musste von Ersthelfern befreit werden. Der 65-Jährige wurde nach einer Erstversorgung vor Ort mit als lebensbedrohlich eingeschätzten Verletzungen per Rettungswagen in die Donau-Ries-Klinik eingeliefert, wo eine Notoperation stattfand. Die 33-Jährige erlitt leichtere Verletzungen sowie einen Schock, ihre 13-jährige Mitfahrerin wurde ebenfalls leicht verletzt. Im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft kam ein Sachverständiger an die Unfallstelle. Diese blieb bis in die späten Nachmittagsstunden komplett gesperrt. Eine Umleitung war eingerichtet. Es entstand ein Sachschaden von ca. 20.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Die aufnehmenden Beamten der PI Donauwörth zeigten die 33-Jährige wegen Verdachts auf Straßenverkehrsgefährdung sowie fahrlässige Körperverletzung an. - @la_aktuell
24. Mai 2024 um 12:30
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Werkzeuge aus Baustelle entwendet Langenaltheim – Im Zeitraum von Freitagnachmittag bis Montagmorgen brachen ein oder mehrere unbekannte Täter in der Baustelle des Kindergartenneubaues in der Rosengasse ein, und entwendeten mehrere Werkzeuge. Der Wert der Werkzeuge wird mit etwa 7000 Euro beziffert. Hinweise zu den Tätern werden unter Tel. 09142/9644-0 an die Polizeiinspektion Treuchtlingen erbeten. - @la_aktuell
8. Mai 2024 um 05:27
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Einbruchdiebstahl in Baumarkt – nachträgliche Täterermittlung/- festnahme Treuchtlingen – Bereits in der Nacht vom Freitag, 15.03.2024, verschaffte sich ein unbekannter Täter gewaltsam Zutritt zu einem Baumarkt in Treuchtlingen. Der Täter drang vermutlich durch Aufhebeln einer Zugangstür in das Gebäude ein und gelangte so in den Bürobereich. Hier machte sich der Täter an einem Tresor zu schaffen, aus dem er unter anderem Bargeld in Höhe von mehreren hundert Euro entwendete. Anschließend flüchtete der Täter vom Tatort. Durch die brachialen Vorgehensweisen des Täters entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1.500 Euro. Etwa 16 Stunden nach der Tat wurde im Rahmen von allgemeinen Kontrollmaßnahmen auf der Bundesstraße 2 bei Dietfurt ein 20-jähriger deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz im südlichen Landkreis Weißenburg angehalten. Bei der Überprüfung der Person und der Durchsuchung seines Fahrzeugs wurde Diebesgut im Kofferraum gefunden, das eindeutig dem oben genannten Einbruch zugeordnet werden konnte. In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Ansbach wurden in der Folge unter anderem Durchsuchungsmaßnahmen beim Beschuldigten angeordnet. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er aufgrund seines festen Wohnsitzes und fehlender Haftgründe wieder entlassen.. Die Polizei Treuchtlingen prüft nun, ob dem Beschuldigten weitere ähnliche Taten zugeordnet werden können. - @la_aktuell
19. März 2024 um 15:55
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Während Fußballspiel geohrfeigt Mörnsheim - Zu einer Körperverletzung kam es Sonntagnachmittag (17.03.2024) während eines Fußballspiels in Mörnsheim. Gegen 16.30 Uhr wurde ein 21-jähriger aus dem Gemeindebereich Langenaltheim von einem bislang namentlich noch nicht bekannten Gegenspieler geohrfeigt. Hierbei erlitt er Kopf- und Ohrenschmerzen und entschied sich deshalb zu einer Anzeigenerstattung bei der Polizei. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Eichstätt in Verbindung zu setzen. Telefonnummer: 08421/9770-0. - @la_aktuell
18. März 2024 um 15:52
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