Alt-Führerscheine – Umtausch für Geburtsjahrgänge 1965- 1970
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Bernd Posch -
15. September 2023 um 12:20 -
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Nach über 20 Jahren werde ich die Webseite la-aktuell.de zum Jahresende 2026 schließen.
Diese Entscheidung ist mir alles andere als leichtgefallen. Über viele Jahre habe ich die Seite mit großer Leidenschaft und viel persönlichem Einsatz als Hobby betrieben. Dabei durfte ich unzählige Neuigkeiten, Veranstaltungen und Geschichten aus unserer Gemeinde mit euch teilen.
Gleichzeitig werden die rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen für private Webseitenbetreiber immer umfangreicher. Für ein ehrenamtliches Hobbyprojekt ist dieser Aufwand auf Dauer kaum noch zu bewältigen.
Ich möchte mich schon jetzt bei allen bedanken, die la-aktuell.de über die vielen Jahre begleitet, unterstützt und mit Informationen versorgt haben. Ohne euch wäre die Seite nicht das geworden, was sie heute ist.
Unsere Facebook und Instagram -Gruppe „Langenaltheim Aktuell“ bleibt weiterhin bestehen. Dort können wir uns auch künftig austauschen, Neuigkeiten teilen und über Veranstaltungen in unserer Gemeinde informieren.
Bis zum Jahresende läuft die Webseite wie gewohnt weiter. Danach endet ein langer und schöner Abschnitt – die Gemeinschaft bleibt jedoch bestehen.
Vielen Dank für über 20 Jahre Vertrauen, Unterstützung und Verbundenheit.
Euer Bernd

Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen.
Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt.
Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden.
Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken.
Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter http://www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar.
Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden.
Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises.
Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann.