Polizeimeldungen vom 09.12.2014

Mit Besen gegen Nachbarn


(Treuchtlingen) Ein bereits länger schwelender Nachbarschaftsstreit führte zu einer erneuten Anzeige. Einer der Streitparteien erstattete Strafanzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung, da sein Nachbar mit einem Besen nach ihm schlug. Der zur Waffe umfunktionierte Feger verfehlte allerdings sein Ziel, den Nach-barn, beschädigte aber leicht dessen Fenster am Haus. Die Sachverhaltsauklärung bedarf noch weiterer Ermittlungen und Befragungen.



Verkehrsunfall am Parkplatz


(Treuchtlingen) Am Parkplatz der Altmühltherme ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Sachschaden, verletzt wurde niemand. Ein Pkw-Fahrer übersah beim Rückwärtsfahren ein anderes Fahrzeug und stieß gegen dieses. Es entstand ein Sachschaden von mehreren Hundert EURO.



Unfallflucht dank aufmerksamer Zeugin schnell geklärt


(Treuchtlingen) Einer aufmerksamen Zeugin ist es zu verdanken, dass am Montag, 08.12.2014, Abend, eine Unfallflucht schnell geklärt werden konnte. Ein 20 Jahre alter Pkw-Fahrer hatte sein Fahrzeug in der Luitpoldstraße geparkt und gegen 20.30 Uhr fest-gestellt, dass ein Unbekannter den Außenspiegel an seinem Pkw weggefahren hatte. Die zerbrochenen Teile des Spiegelglases und des Gehäuses lagen noch auf der Fahrbahn. Eine Zeugin hatte vor dem geschädigten Fahrzeug einen Pkw aus dem Kreis Siegburg beobachtet, der kurz angehalten hatte, dann aber weitergefahren war.


Noch während der Unfallaufnahme teilte die Zeugin mit, dass sie den besagten Pkw auf ihrem Heimweg zufällig, vor einer Gaststätte parkend, erneut gesehen hatte. Die Überprüfung des Pkw durch die Streifenbesatzung ergab, dass der rechte Außenspiegel an dem Fahrzeug mitsamt der Halterung komplett fehlte. Auf den Verkehrsunfall angesprochen, machte der 54 Jahre alte Fahrzeugführer nur ausweichende Angaben. Die an der Unfallstelle aufgefundenen Fahrzeugteile des Verursacherfahrzeuges wurden sichergestellt und werden spurentechnisch mit dem Pkw aus dem Kreis Siegburg verglichen. Der Schaden am Pkw des 20-jährigen Geschädigten beträgt ca. 400 EURO. Die Unfallflucht konnte nur durch die Aufmerksamkeit der Zeugin geklärt werden.



Alkoholisierter Fahrzeugführer


(Treuchtlingen) Am Montag, 08.12.2014, gegen 20.40 Uhr, wurde in der Luitpoldstraße ein Pkw-Fahrer angehalten und kontrolliert. Da bei dem 44-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch wahrnehmbar war, wurde ihm ein Alko-Test angeboten, der einen Wert von über 0,5 Promille ergab. Gegen den 44 Jahre alten Mann wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, ihn erwartet neben einem Bußgeld ein 1-monatiges Fahrverbot.



Hielt an, fuhr auf


(Treuchtlingen) Am Montag, 08.12.2014, gegen 12.50 Uhr, ereignete sich an der Einfahrt in die B 2 (Schambach) in Richtung Weißenburg ein Verkehrsunfall mit ca. 5000 EURO Schaden, verletzt wurde niemand. Ein 18-jähriger aus dem Landkreis Roth hatte an der Einmündung in die Bundesstraße verkehrsbedingt angehalten, was eine 29 Jahre alte Frau aus dem Raum Rosenheim zu spät bemerkte und auffuhr.

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    Schlägerei und anschließendes Verkehrsdelikt Am Abend des 16.09.2023 wurde in Mörnsheim eine körperliche Auseinandersetzung zwischen 20 Personen mitgeteilt. Aufgrund dessen wurde die Einsatzörtlichkeit mit Unterstützungskräften aus den umliegenden Dienststellen angefahren. Vor Ort konnte schließlich eruiert werden, dass es zur Schlägerei zwischen zwei ukrainischen Familien kam. Diese sollen stark alkoholisiert gewesen sein und wohl eine Kindesgeburt und einen Geburtstag gefeiert haben, ehe es zum Streit kam. Auf die Auseinandersetzung waren Anwohner aufmerksam geworden, welche schlichtend eingreifen wollten. Nachdem dies vorerst geglückt war, stieg ein Aggressor der Schlägerei jedoch in seinen Pkw ein und fuhr mit diesem auf die drei Anwohner zu, dass diese zur Seite springen mussten, um nicht von diesem erfasst zu werden. Den genauen Ablauf der Schlägerei müssen noch die notwendigen Vernehmungen ergeben. Die eingesetzten Beamten konnten in der Wohnung allerdings Blutspuren feststellen. Durch die Vorfälle ermittelt die Polizei aufgrund einer Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den 35- bis 40-jährigen Fahrzeugführer, welcher noch flüchtig ist.

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    Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis

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