Alkoholfahrt eines Fahranfängers
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Hasching -
14. September 2015 um 06:22 -
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Dabei stellten die Beamten fest, dass dessen Atemluft leicht nach Alkohol roch. Ein ihm angebotener Test mit dem gerichtsverwertbaren Alkomaten bei der PI Donauwörth erbrachte den Wert von über 0,3 Promille.
Da für Fahranfänger innerhalb der Probezeit ihrer Fahrerlaubnis bzw. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ein absolutes Alkoholverbot gilt, wurde der 19-jährige zur Anzeige gebracht und muss mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.