Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten die drei Beschuldigten mit ihrem Fahrzeug an der Heusteigenkreuzung gestellt und vorläufig festgenommen werden. Die drei, 30, 31 und 39 Jahre alten Männer aus Nordrhein-Westfalen, die sich berufsbedingt in Bayern aufhielten, betraten das Geschäft für Angelzubehör und verwickelten die allein anwesende Geschäftsinhaberin in verschiedene Verkaufsgespräche.
Nachdem einer der drei Täter Sachen bezahlt hatte, sah die Geschädigte, dass dieser noch weitere Gegenstände in seiner Tasche hatte, die er offensichtlich nicht bezahlen wollte. Daraufhin angesprochen legte er die Sachen auf den Tisch erklärte aber, dass er diese bereits in einem anderen Anglergeschäft gekauft hatte. Die Geschäftsinhaberin konnte die Artikel aber eindeutig ihrem Sortiment und ihrem Geschäft zuordnen.
Daraufhin verließen die drei Männer fluchtartig den Laden und flüchteten mit einem Transporter. Da sich die Geschäftsinhaberin das Kennzeichen notiert hatte, konnte das Fluchtfahrzeug von einer Streifenbesatzung an der Heusteigenkreuzung angehalten werden.
Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Abklärung zur Dienststelle verbracht. Bei den durchgeführten Durchsuchungen, Befragungen und Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Männer Angelzubehör (Kleinteile) im Wert von 25 EURO gestohlen hatten. Da einer der drei Beschuldigten beim Diebstahl ein Klappmesser einstecken hatte, qualifizierte sich der einfache Ladendiebstahl zu einem Diebstahl mit Waffen.
Die drei Beschuldigten waren geständig und zwei von ihnen wurden nach Beschuldigtenvernehmungen und erkennungs-dienstlicher Behandlungen wieder entlassen. Bei dem dritten Täter, einem 30 Jahre alten Mann aus dem Bereich Minden, wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verkehrsdeliktes vorlag.
Er musste über 2300 EURO einbezahlen, um eine drohende Haftstrafe nicht antreten zu müssen. Das geforderte Geld zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe wurde von seinem Arbeitgeber bei der zuständigen Polizeidienststelle in Minden hinterlegt, so dass auch er gegen 14.30 Uhr wieder entlassen werden konnte.
Seine zwei Arbeitskollegen hatten auf ihn gewartet und alle drei traten „bedröppelt“ die Weiterfahrt an.
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Einbruchdiebstahl in Baumarkt – nachträgliche Täterermittlung/- festnahme Treuchtlingen – Bereits in der Nacht vom Freitag, 15.03.2024, verschaffte sich ein unbekannter Täter gewaltsam Zutritt zu einem Baumarkt in Treuchtlingen. Der Täter drang vermutlich durch Aufhebeln einer Zugangstür in das Gebäude ein und gelangte so in den Bürobereich. Hier machte sich der Täter an einem Tresor zu schaffen, aus dem er unter anderem Bargeld in Höhe von mehreren hundert Euro entwendete. Anschließend flüchtete der Täter vom Tatort. Durch die brachialen Vorgehensweisen des Täters entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1.500 Euro. Etwa 16 Stunden nach der Tat wurde im Rahmen von allgemeinen Kontrollmaßnahmen auf der Bundesstraße 2 bei Dietfurt ein 20-jähriger deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz im südlichen Landkreis Weißenburg angehalten. Bei der Überprüfung der Person und der Durchsuchung seines Fahrzeugs wurde Diebesgut im Kofferraum gefunden, das eindeutig dem oben genannten Einbruch zugeordnet werden konnte. In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Ansbach wurden in der Folge unter anderem Durchsuchungsmaßnahmen beim Beschuldigten angeordnet. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er aufgrund seines festen Wohnsitzes und fehlender Haftgründe wieder entlassen.. Die Polizei Treuchtlingen prüft nun, ob dem Beschuldigten weitere ähnliche Taten zugeordnet werden können.
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Während Fußballspiel geohrfeigt Mörnsheim - Zu einer Körperverletzung kam es Sonntagnachmittag (17.03.2024) während eines Fußballspiels in Mörnsheim. Gegen 16.30 Uhr wurde ein 21-jähriger aus dem Gemeindebereich Langenaltheim von einem bislang namentlich noch nicht bekannten Gegenspieler geohrfeigt. Hierbei erlitt er Kopf- und Ohrenschmerzen und entschied sich deshalb zu einer Anzeigenerstattung bei der Polizei. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Eichstätt in Verbindung zu setzen. Telefonnummer: 08421/9770-0.
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Baustellenunfall mit verletzter Person Langenaltheim - Zu einem Unfall auf einer Baustelle in Langenaltheim wurden die Beamten der PI Treuchtlingen gestern, am 11.03.2024, gegen 10.30 Uhr gerufen. Bei Abbauarbeiten eines ortsveränderbaren Turmdrehkrans verhakte sich zeitweise ein Stahlseil in einer Winde und blockierte hierdurch die einklappbare Kranspitze. Als ein Mitarbeiter den Gefahrenbereich betrat um den Defekt zu begutachten löste sich das Stahlseil und gab die Kranspitze frei, welche daraufhin in Richtung Boden klappt. Hiervon wurde der Arbeiter getroffen und mittelschwer verletzt. Der hinzugerufene Rettungsdienst versorgte den Verletzten vor Ort und verbrachte ihn anschließend in das KH Eichstätt. Um die genauen Umstände des Unfalls zu ermitteln, sind weitere Untersuchungen notwendig. Hierbei ist auch die zuständige Berufsgenossenschaft einzubeziehen.
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Neues Logo erstellt der Freiwilligen Feuerwehr Langenaltheim. Vorlage war der Aufnäher der Feuerwehr. Ersteller war Andreas Ziener vom Wappensalon, mit dem wir schon seit über einem Jahrzehnt zusammen arbeiten 🤝. Zum Download gibt es alle Logos und Wappen auf unserer Homepage. In den Jahren sind da einige zusammen gekommen, die wir machen ließen. Gemeinde Langenaltheim, Militärverein Langenaltheim, Sportverein Langenaltheim usw. https://la-aktuell.de/file.../filebase/375-wappen-und-logos/
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Unbekannte beschädigen mehrere Jagdkanzeln Mörnsheim: Von Donnerstag(06.03.2024) bis zum Freitag(07.03.2024) wurden durch einen oder mehreren Tätern insgesamt vier Jagdkanzeln umgeworfen und beschädigt. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 1000 €. Die Jagkanzeln waren im südlichen Bereich von Mörnsheim aufgestellt. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer: 08421/9770-0 entgegen.
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Beleidigung auf Feier Büttelbronn - Ein alkoholisierter 20-Jähriger fiel in während eines Faschingsballes im Laufe des Abends mehrfach unangenehm auf, indem er Personen ohne Anlass umherschubste. Einem Platzverweis der Hausrechtsinhaber kam er nach längerer Diskussion widerwillig nach. Auch vor dem Veranstaltungsgebäude zeigte er wenig Einsicht und wurde beleidigend, was ihm eine Strafanzeige einbrachte.
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