Nach über 20 Jahren werde ich die Webseite la-aktuell.de zum Jahresende 2026 schließen.
Diese Entscheidung ist mir alles andere als leichtgefallen. Über viele Jahre habe ich die Seite mit großer Leidenschaft und viel persönlichem Einsatz als Hobby betrieben. Dabei durfte ich unzählige Neuigkeiten, Veranstaltungen und Geschichten aus unserer Gemeinde mit euch teilen.
Gleichzeitig werden die rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen für private Webseitenbetreiber immer umfangreicher. Für ein ehrenamtliches Hobbyprojekt ist dieser Aufwand auf Dauer kaum noch zu bewältigen.
Ich möchte mich schon jetzt bei allen bedanken, die la-aktuell.de über die vielen Jahre begleitet, unterstützt und mit Informationen versorgt haben. Ohne euch wäre die Seite nicht das geworden, was sie heute ist.
Unsere Facebook und Instagram -Gruppe „Langenaltheim Aktuell“ bleibt weiterhin bestehen. Dort können wir uns auch künftig austauschen, Neuigkeiten teilen und über Veranstaltungen in unserer Gemeinde informieren.
Bis zum Jahresende läuft die Webseite wie gewohnt weiter. Danach endet ein langer und schöner Abschnitt – die Gemeinschaft bleibt jedoch bestehen.
Vielen Dank für über 20 Jahre Vertrauen, Unterstützung und Verbundenheit.
Euer Bernd
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Kurz vor 20.30 Uhr fuhr ein 16jähriger mit seinem Mofa in Richtung Wittesheim. Dabei hatte er die Beleuchtung in Betrieb und trug vorschriftsmäßig einen Schutzhelm. Ein nachfolgender 64jähriger Autofahrer erkannte offenbar den am rechten Fahrbahnrand fahrenden Mofafahrer nicht rechtzeitig und fuhr zu knapp an ihm vorbei. Mit dem rechten Außenspiegel streifte er den Jungen und brachte ihn dadurch zu Fall.
Dieser wurde in den angrenzenden Straßengraben gestoßen und blieb dort verletzt liegen. Der Unfallverursacher hielt unverzüglich an, setzte einen Notruf ab und kümmerte sich bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes um den verletzten Jungen. Der kam mit schweren Verletzungen in die Donau-Ries Klinik. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Weil bei der Unfallaufnahme eine Alkoholisierung bei ihm festzustellen war, wurde eine Blutentnahme veranlasst und sein Führerschein sichergestellt.
[scallout=blue]Auch eine geringe Alkoholisierung wie im vorliegenden Fall kann im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen gravierende strafrechtliche Folgen haben. Der Sachschaden beträgt ca. 500 €.[/scallout]