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Kurz vor 20.30 Uhr fuhr ein 16jähriger mit seinem Mofa in Richtung Wittesheim. Dabei hatte er die Beleuchtung in Betrieb und trug vorschriftsmäßig einen Schutzhelm. Ein nachfolgender 64jähriger Autofahrer erkannte offenbar den am rechten Fahrbahnrand fahrenden Mofafahrer nicht rechtzeitig und fuhr zu knapp an ihm vorbei. Mit dem rechten Außenspiegel streifte er den Jungen und brachte ihn dadurch zu Fall.
Dieser wurde in den angrenzenden Straßengraben gestoßen und blieb dort verletzt liegen. Der Unfallverursacher hielt unverzüglich an, setzte einen Notruf ab und kümmerte sich bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes um den verletzten Jungen. Der kam mit schweren Verletzungen in die Donau-Ries Klinik. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Weil bei der Unfallaufnahme eine Alkoholisierung bei ihm festzustellen war, wurde eine Blutentnahme veranlasst und sein Führerschein sichergestellt.
[scallout=blue]Auch eine geringe Alkoholisierung wie im vorliegenden Fall kann im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen gravierende strafrechtliche Folgen haben. Der Sachschaden beträgt ca. 500 €.[/scallout]