Täglicher Polizeibericht - Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen 15.03.2017

Unfallflucht

Treuchtlingen - Eine 50-jährige Pappenheimerin hatte ihren Pkw, einen schwarzen Alfa Romeo am Dienstagmorgen auf einem Firmenparkplatz in der Industriestraße geparkt. Als sie zu ihrem Fahrzeug zurückkam, stellte sie fest, dass dieses am Heck angefahren wurde. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 1500 Euro. Es konnte ein weißer Farbabrieb festgestellt werden. Zeugen werden gebeten, sich bei der PI Treuchtlingen, Tel.: 09142/96440 zu melden.

Einige Wildunfälle im Treuchtlinger Gebiet

Langenaltheim - Am Dienstagmorgen (05:35) sprang einer Treuchtlingerin auf der Bundesstraße 2 ein Marder vor den Pkw. Der Marder wurde getötet. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 200 Euro.

Hochholz - Am Dienstagabend (18:30) erfasste eine Solnhoferin mit ihrem Pkw auf der Ortsverbindungs-straße von Hochholz nach Eßlingen ein Reh. Der Anstoß war gering, so dass das Reh weiterlief. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 100 Euro.

Rehlingen - Auf der Ortsverbindungsstraße von Rehlingen nach Höfen erfasste am Dienstagabend (18:45) eine Monheimerin mit ihrem Pkw ein Reh. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1500 Euro.

Geislohe - Ein Weißenburger befuhr am Dienstagabend (20:50) die Kreisstraße von Schambach in Rich-tung Suffersheim. Auf Höhe Geislohe erfasste er ein Reh, welches die Fahrbahn überquerte. Das Reh flüchtete in den nahegelegenen Wald. Der Schaden am Pkw beläuft sich auf ca. 500 Euro.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Weißenburg - In der Zeit vom 13.03.17,19.00 Uhr bis 14.03.17, 11:30 Uhr, wurde in der Julius-Schmuck-Straße der Pkw eines 19-jährigen Weißenburgers angefahren. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 2000 Euro, zu kümmern.

Vergehen Pflichtversicherungsgesetz

Pleinfeld - Ein 16-jähriger aus einem Pleinfelder Ortsteil fuhr am Freitagmorgen, mit seinem Roller in Plei-nfeld, obwohl für den Roller keine gültige Versicherung mehr bestand. Das an dem Roller angebrachte Versicherungskennzeichen hatte nur eine Gültigkeit bis 28.02.2017.

Jugendliche gestreift und unerlaubt vom Unfallort entfernt

Weißenburg - Am 14.03.2017, gg. 12:55 Uhr, lief eine 17-jährige auf dem Gehweg in der Industriestraße, als sie ein vorbeifahrender Pkw mit dem rechten Außenspiegel streifte. Der Pkw entfernte sich, ohne Reaktion, von der Unfallstelle. Die 17-jährige erlitt durch den Anstoß leichte Verletzungen. Zeugen, die Hinweise zu dem Verkehrsunfall geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Weißenburg, unter Tel. 09141/8687-14, in Verbindung zu setzen.

Vergehen gem. Pflichtversicherungsgesetz

Gunzenhausen - Am Dienstag, 14.03.2017, wurde gegen 15:05 Uhr im Stadtgebiet ein 15-Jähriger aus der Region mit seinem Mofa25 durch Beamte der hiesigen Inspektion einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug erloschen war, der jugendliche Fahrer muss sich nun strafrechtlich verantworten.

Sachbeschädigung

Muhr a.See - In der vergangenen Woche wurden durch bislang unbekannte Täter zwei im Gewerbepark abgestellte Kleintransporter beschädigt. Es wurden diverse Kabel durchtrennt, so dass ein Gesamtschaden von etwa 150.- Euro zu beklagen ist. Hinweise erbittet die Polizei in Gunzenhausen unter 09831/6788-0.

Ladendiebstahl

Gunzenhausen - Am 14.03.2017 wurde gegen 12.15 Uhr ein 25-Jähriger aus Gunzenhausen in einem Baumarkt in der Weißenburger Straße dabei ertappt, wir er eine leere Verpackung in das Regal warf. Eine Überprüfung ergab, dass der Mann bereits mehrere kleinere Werkzeuge im Wert von etwa 33 Euro in seine Kleidung gesteckt hatte, er räumte eine Diebstahlsabsicht ein. Der Mann muss sich nun strafrechtlich verantworten.

Zechbetrug

Gunzenhausen - Am 14.03.2017 trank ein Gast in einem Lokal am Marktplatz zwei alkoholische Getränke im Wert von 5,60 Euro und versuchte anschließend, sich aus dem Lokal zu entfernen, ohne die Zeche zu bezahlen. Durch die eintreffende Streife konnte der mit etwa 2,5 Promille deutlich alkoholisierte 47-Jährige aus Gunzenhausen gegen 22.35 Uhr in der Nähe des Lokals angetroffen werden. Er muss sich nun strafrechtlich verantworten.

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Anstehende Termine

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  2. grüne Papiertonne und grüner 1,1m³ Papiercontainer

    Mittwoch, 6. Dezember 2023

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    Hab mal mit Hilfe einer KI ein paar Bilder erstellt.

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    Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis

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