Täglicher Polizeibericht - Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen 24.03.2017
-
Hasching -
24. März 2017 um 18:19 -
0 Kommentare -
2.682 Mal gelesen
Dreister Ladendiebstahl
Treuchtlingen - Besonders dreist ging am Mittwoch, 22.03.2017, gegen 14.00 Uhr, ein Mann in einem Verbrauchermarkt in der Kanalstraße vor, um einen Ladendiebstahl zu be-gehen. Der Beschuldigte packte in dem Markt zwei Taschen mit Lebensmitteln im Wert von ca. 30 EURO voll und ging durch den Kassenbereich, um den Markt zu verlassen. Hier wurde er von einer Verkäuferin auf den Diebstahl angesprochen.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahles eingeleitet. Gegen den Ladendieb wurde zudem ein Hausverbot ausgesprochen.
Verdacht mehrerer Verkehrsverstöße
Treuchtlingen - Am Donnerstag, 23.03.2017, gegen 15.00 Uhr, wurde auf der B 2 in Dietfurt ein 33 Jahre alter Pkw-Fahrer kontrolliert. Bei der Überprüfung des Fahrers, der keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte, wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt, woraufhin auf freiwilliger Basis eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Weiterhin ergaben die Ermittlungen, dass gegen den 33-jährigen Fahrer seitens des Landratsamtes eine vollziehbare Entziehung seiner Fahrerlaubnis vorlag.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachtes des Fahrens un-ter Einwirkung von Drogen eingeleitet. Sein Pkw wurde verkehrssicher abgestellt.
Über Stein gefahren und Pkw beschädigt
Treuchtlingen - Am Donnerstag, 23.03.2017, gegen 14.00 Uhr, zeigte eine 32-jährige Pkw-Fahrerin aus dem Donau-Ries-Kreis an, dass sie auf der Bundesstraße 2, kurz vor der Ausfahrt Langenaltheim, mit ihrem Fahrzeug über einen Gegenstand gefahren war, der auf der Fahrbahn lag. Hierbei wurde ihr Fahrzeug erheblich beschädigt, der Schaden beläuft sich auf ca. 1500 EURO.
Die Unfallzeit war gegen 13.30 Uhr, die Frau glaubt, dass es sich um einen größeren Stein oder Erdklumpen gehandelt hatte. Eine Streife konnte in dem genannten Bereich keine Hindernisse mehr auf der B 2 feststellen. Hinweise zu dem Verkehrsunfall werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.
Bein Schwerlastkontrollen mehrere Verkehrsverstöße aufgedeckt
Langenaltheim - Am Donnerstag, 23.03.2017, nachmittags, wurden auf der B 2 im Bereich Langenaltheim bei Kontrollen drei Lkw-Fahrer beanstandet. Die 24, 37 und 49 Jahre alten Berufskraftfahrer waren mit ihren Sattelzügen zu schnell unterwegs, beziehungsweise missachteten sie die bestehenden Lkw Überholverbote. Ein Fahrer musste vor der Weiter-fahrt eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Unfallflüchtigen gestellt
Ellingen - Der Fahrer einer Spedition aus Baden-Württemberg touchierte am Donnerstagvormittag, direkt vor der dem Rathaus, beim Rangieren mit seinem Lkw-Gespann eine Straßenlaterne und mehrere Be-grenzungssäulen.
Trotz des beträchtlichen Fremdschadens, der sich den Schätzungen zufolge bei etwa 2000 Euro liegen dürfte, fuhr der Verursacher nach kurzer Standzeit an der Unfallstelle in Richtung Schlossstraße davon. Nachdem es zu dem Vorfall einen Augenzeugen gab, der die Polizei verständigte, konnte der 55-jährige Brummifahrer auf der Bundesstraße 2 im Rahmen der Fahndung dingfest gemacht werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gunzenhausen - Im Stadtgebiet war ein 17jähriger mit einem Kleinkraftrad ohne Kennzeichen unterwegs. Dies wurde durch eine Streifenbesatzung im Begegnungsverkehr festgestellt, der Mopedfahrer konnte nach kurzer Nachfahrt angehalten werden. Es stellte sich heraus, dass das Zweirad weder zugelassen oder versichert und der Fahrer auch nicht in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Gunzenhausen - Der Forderung nach Aushändigung seines Führerscheins konnte ein 31jähriger Autofahrer während einer Verkehrskontrolle nicht nachkommen. Die Fahrerlaubnis war ihm durch die Verwaltungsbehörde unanfechtbar entzogen worden. Ihn erwartet eine Anzei8ge wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Verkehrsunfall
Gnotzheim - Ein 26jähriger war mit seinem Pkw von Spielberg in Richtung Gnotzheim unterwegs, auf halber Strecke überholte er einen anderen Pkw. Dabei übersah er aber einen in gleicher Richtung laufenden Fußgänger, welcher vorschriftsmäßig auf der linken Straßenseite lief.
Der Fußgänger wurde am Arm vom Außenspiegel des Pkw getroffen, er erlitt dadurch eine Schnittwunde und seine Armbanduhr ging zu Bruch. Der Fahrer des überholenden Autos verriss sein Lenkrad und kam von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug überschlug sich und blieb mit Totalschaden liegen. Der Fahrzeugführer konnte aber unverletzt aussteigen. Er muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Verstoß gegen 0,5 Promille Grenze
Gunzenhausen - Bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle in der Ansbacher Straße wurde bei einem Autofahrer Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkoholtest ergab eine Alkoholkonzentration von 0,9 Promille. Nach der Blutentnahme im Krankenhaus wurde der 53jährige wieder entlassen. Ihn erwartet ein Fahrverbot und eine Geldbuße.