Online-Shopping - Das ändert sich 2014
-
Hasching -
29. Dezember 2013 um 12:15 -
0 Kommentare -
4.054 Mal gelesen
Das sogenannte Widerrufsrecht gilt für jedes Produkt, das Kunden im Internet gekauft haben: Innerhalb von 14 Tagen kann alles, was aus einem sogenannten Fernabsatzgeschäft stammt, wieder zurückgeschickt werden. Nicht einmal Gründe muss der Kunde für die Rückgabe nennen, ab einem Warenwert von 40 Euro trägt der Verkäufer die Versandkosten.
Ausgenommen von der Regelung sind nur einige Produkte wie Lebensmittel, Downloads, Zeitungen, individuell hergestellte Ware und manche anderen Produkte, sobald deren Originalverpackung geöffnet wurde - darunter zum Beispiel Filme auf Blu-ray oder Software. Alles andere darf der Kunde zu Hause ausprobieren, und zwar so, wie er es im Laden machen würde.
So wird zum Beispiel klar, ob ein Pullover zu klein ist oder das Ladegerät nicht zum Handy passt. «Ich darf aber nicht einfach zwei Kameras bestellen, mit beiden im Wald Fotos machen und dann eine Kamera wieder zurückgeben», sagt Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht. «Das ist ein Nutzen, der über das übliche Prüfen hinausgeht.»
Online-Shopping: Rückgaberecht mindestens 14 Tage
Allerdings greift die Frist von 14 Tagen nur, wenn der Verkäufer den Kunden darauf hinweist. Ansonsten gilt das Rückgaberecht theoretisch unbegrenzt. In der sogenannten Widerrufsbelehrung muss auch geklärt werden, ob das Recht erlischt, wenn zum Beispiel Etiketten abgeschnitten oder Sicherheitsfolien entfernt werden. «Wenn der Unternehmer den Kunden nicht darauf hinweist, trägt er selbst das Risiko und kann keinen Wertersatz fordern», sagt Auer-Reinsdorff.
Wertersatz ist eine Art Entschädigung für eindeutig übermäßig genutzte Produkte. «Wer ein Produkt stärker nutzt als zur reinen Funktionsprüfung nötig und es dann zurückgeben will, muss dem Unternehmen Wertersatz leisten», erklärt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das bedeuet: Der Händler nimmt die Ware zwar zurück, erstattet wegen der Abnutzung aber nur einen Teil des Kaufpreises.
Unternehmen können entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen
Ein Wasserbett zum Beispiel darf zu Hause mit Wasser gefüllt werden. Anders wäre es kaum zu testen. «Es gibt immer auch Kunden, die diesen Spielraum ausnutzen», sagt Thomas Lipke, Präsident des Bundesverbands des deutschen Versandhandels. Als Beispiel nennt er Brautkleider: «So ein Kleid braucht man nur einmal. Wenn Sie das nach der Hochzeit wieder zurückschicken, ist das ganze Geschäftsmodell in Frage gestellt.» Manche Händler statten ihre Waren daher mit Sicherheitsetiketten aus. Ist das Etikett entfernt, erlischt das Widerrufsrecht.
Wenn sich jemand ständig Sachen kauft und sie stark gebraucht zurückgibt, hört die Kulanz auf», sagt Lipke. «Da muss dann abgewogen werden zwischen Kundenfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit.» Zur Not kann ein Händler auch auf Geschäfte mit einem Kunden verzichten. «Grundsätzlich können Unternehmen frei entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen wollen», bestätigt Verbraucherschützer Gollner. Der Händler muss den Kunden aber beim Kauf auf solche Maßnahmen hinweisen.
Allerdings ist das Widerrufsrecht auch ein Segen für die Branche, sagt Verbandsvertreter Lipke: «Unseriöse Händler haben es dadurch etwas schwerer.» Ähnlich sieht das auch Christian Gollner: «Die unkomplizierte, meist kostenfreie Möglichkeit des Widerrufs stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel.
Neue Regeln ab 2014: Bei Rückgabe soll der Kunde den Versand zahlen
ZitatEinzigartig im europäischen Vergleich ist, dass hierzulande ab einem Warenwert von 40 Euro beim Widerruf auch die Versandkosten vom Händler übernommen werden. Entsprechend hoch ist die Zahl der Retouren in Deutschland. Nun soll das Verfahren europaweit vereinheitlicht werden, deutsche Verbraucher verlieren damit einen Teil ihrer Privilegien. Ab Juni 2014 muss ein Kunde für jede Rückgabe ein Formular ausfüllen, das der Händler der Ware beilegt, und den Widerruf begründen. Außerdem zahlt der Kunde dann die Versandkosten für jede Rückgabe selbst.
Wir gehen aber davon aus, dass viele Unternehmen die Rücksendekosten weiterhin aus Kulanz übernehmen werden», sagt Verbraucherschützer Gollner. «Grundsätzlich macht ja gerade ein kostenfreies Widerrufsrecht den Einkauf im Internet für Verbraucher sicher.» Letztendlich entscheiden aber die Unternehmen, ob sie weiterhin die Retourkosten tragen wollen, betont Lipke. Ob sie das tun oder nicht, kann dann für den Kunden ab nächstem Sommer also ein Grund sein, sich für oder gegen einen Online-Händler zu entscheiden.
Kommentare 0
Anstehende Termine
Instagram Medien
-
Diebstahl von Baustellenabsicherung Langenaltheim - Im Zeitraum von 09.08.2024, 22:00 Uhr - 10.08.2024, 05:00 Uhr wurde eine Warnbake samt angebrachter Nissenleuchte von einer Baustelle in der Untere Hauptstraße in Langenaltheim entwendet. Der Entwendungsschaden beläuft sich auf ca. 300.- Euro. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Treuchtlingen (Tel. 09142/96440) zu melden. - @la_aktuell
11. August 2024 um 09:09
- 370
- 0
- 0
-
Unfall nach Reifenplatzer Langenaltheim - Ein 26-jähriger Lkw-Fahrer hatte am Freitagabend gegen 23:10 Uhr auf der B2 zwischen der Abfahrt Langenaltheim und dem Frankenschotter einen Reifenplatzer. Die Reifenteile blieben auf der Fahrbahn liegen, so dass ein nachfolgender Pkw-Fahrer darüberfuhr. Am Pkw des 32 Jahre alten Geschädigten entstand ein Sachschaden von ca. 1000,- Euro. Der Lkw-Fahrer hielt zwar kurz an, entfernte sich jedoch anschließend von der Unfallstelle. Gegen ihn wird nun ermittelt. Verkehrsteilnehmer, die ebenfalls über die Reifenteile fuhren und einen Schaden erlitten, sollen sich mit der Polizei Treuchtlingen in Verbindung setzen. - @la_aktuell
10. August 2024 um 07:46
- 595
- 0
- 0
-
Brand in Langenaltheim Langenaltheim - Am Freitagabend kam es in einem Naturkostladen in Langenaltheim zu einem Brand. Die Feuerwehr konnte beim Vorgehen im Gebäude einen alten Elektroherd feststellen, sowie diverse auf dem Herd befindliche Elektrogeräte die in Brand standen. Der Schalter des Herds war aktiviert. Ein 8-jähriger gab an er habe beim „spielen“ den Herd aktiviert. Aufgrund des weiteren Spiels vergaß der Junge den Herd wieder auszuschalten, sodass sich die in der Nähe befindlichen Elektrogeräte, entzündeten. Zu einem Gebäudeschaden kam es nicht. Der Schaden an den Haushaltsgeräten wird auf 1500,- geschätzt. - @la_aktuell
27. Juli 2024 um 16:28
- 479
- 0
- 0
-
Kradfahrer kam von der Fahrbahn ab und stürzte Langenaltheim - Am späten Montagnachmittag befuhr ein 36-jähriger Motorradfahrer als Teil einer Gruppe Kradfahrer die Kreisstraße von Langenaltheim in Richtung Niederpappenheim. Aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit in einer leichten Linkskurve kam der Kradfahrer von der Fahrbahn ab und stürzte. Er wurde durch den Sturz schwer verletzt und nach einer Erstbehandlung am Unfallort mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Eine direkt hinter dem 36-Jährigen fahrende 31-jährige Motorradfahrerin leitete aufgrund des Sturzes eine Vollbremsung ein. Hierbei rutschte sie vom Bremspedal ab und verletzte sich leicht am Fuß. Sie wurde zur weiteren Abklärung ihrer Verletzung durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 8000 Euro. - @la_aktuell
23. Juli 2024 um 15:53
- 424
- 0
- 0
-
Verkehrsunfall mit verletzten Personen Monheim - Am Montag, 22.07.2024, gegen 00.05 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 2 zwischen den Abzweigungen Rehau und Wittesheim ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen mittelschwer verletzt wurden. Ein 20-jähriger Autofahrer befuhr mit seinem grauen Audi die B2 in Fahrtrichtung Donauwörth und kam aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrspur. Dort stieß der junge Mann frontal mit einem weißen Opel zusammen, mit dem eine 46-jährige Dame in Richtung Weißenburg fuhr. Die beiden Fahrzeugführer, die jeweils alleine im Fahrzeug saßen, erlitten mittelschwere Verletzungen und wurden in Krankenhäuser verbracht. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden, nach Schätzungen der Polizei in Höhe von 75.000 Euro. Die Feuerwehren Monheim, Rehau und Lagenaltheim waren mit 50 Personen vor Ort. Die Bundesstraße war, während der Unfallaufnahme, in beide Fahrtrichtungen gesperrt. - @la_aktuell
22. Juli 2024 um 16:02
- 628
- 0
- 0
-
Geparkten Pkw beschädigt und weitergefahren Langenaltheim - Am Donnerstag, gegen 07.00 Uhr, parkte ein 59-Jähriger seinen Pkw, BMW, ordnungsgemäß am Fahrbahnrand in der Moststraße. Als er nach einigen Stunden zu seinem Fahrzeug zurückkam, stellte er fest, dass dieses in der Zwischenzeit durch ein anderes Fahrzeug angefahren wurde und der Unfallverursacher sich bereits entfernt hatte, ohne dem seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Am Fahrzeug des Geschädigten entstand ein Schaden von etwa 4000 Euro. Hinweise zum Verursacher werden an die Polizei Treuchtlingen unter Tel. 09142/9644-0 erbeten. - @la_aktuell
5. Juli 2024 um 08:52
- 655
- 0
- 0
-
Auto versenkt Langenaltheim - Eine Schnapsidee führte am Freitagabend zum Totalschaden eines hochwertigen Pkws. Ein 24-jähriger aus der Landeshauptstadt wollte gegen 20:45 Uhr mit seinem SUV den Offroad-Park in Langenaltheim befahren. Hierzu bog er zunächst die Schranke an der Zufahrt um, um auf das Gelände zu gelangen. Anschließend wollte er durch ein Wasserloch fahren, unterschätze jedoch die Tiefe und blieb mit seinem Pkw darin stecken. Das Wasser reichte bis zu den Fenstern, so dass das Fahrzeug von der Feuerwehr geborgen werden musste. Am Auto entstand Totalschaden von geschätzten 30.000,- Euro. Fahrer und Beifahrerin blieben unverletzt. Gegen beide wird wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ermittelt. - @la_aktuell
22. Juni 2024 um 08:13
- 767
- 0
- 0