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Online-Shopping - Das ändert sich 2014

  • Hasching
  • 29. Dezember 2013 um 12:15
  • 0 Kommentare
  • 4.247 Mal gelesen
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[Blockierte Grafik: http://www.langenaltheim-aktuell.de/akut/2013/dez/Gesetzesaenderung.jpg]Das sogenannte Widerrufsrecht gilt für jedes Produkt, das Kunden im Internet gekauft haben: Innerhalb von 14 Tagen kann alles, was aus einem sogenannten Fernabsatzgeschäft stammt, wieder zurückgeschickt werden. Nicht einmal Gründe muss der Kunde für die Rückgabe nennen, ab einem Warenwert von 40 Euro trägt der Verkäufer die Versandkosten.

Ausgenommen von der Regelung sind nur einige Produkte wie Lebensmittel, Downloads, Zeitungen, individuell hergestellte Ware und manche anderen Produkte, sobald deren Originalverpackung geöffnet wurde - darunter zum Beispiel Filme auf Blu-ray oder Software. Alles andere darf der Kunde zu Hause ausprobieren, und zwar so, wie er es im Laden machen würde.

So wird zum Beispiel klar, ob ein Pullover zu klein ist oder das Ladegerät nicht zum Handy passt. «Ich darf aber nicht einfach zwei Kameras bestellen, mit beiden im Wald Fotos machen und dann eine Kamera wieder zurückgeben», sagt Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht. «Das ist ein Nutzen, der über das übliche Prüfen hinausgeht.»
Online-Shopping: Rückgaberecht mindestens 14 Tage

Allerdings greift die Frist von 14 Tagen nur, wenn der Verkäufer den Kunden darauf hinweist. Ansonsten gilt das Rückgaberecht theoretisch unbegrenzt. In der sogenannten Widerrufsbelehrung muss auch geklärt werden, ob das Recht erlischt, wenn zum Beispiel Etiketten abgeschnitten oder Sicherheitsfolien entfernt werden. «Wenn der Unternehmer den Kunden nicht darauf hinweist, trägt er selbst das Risiko und kann keinen Wertersatz fordern», sagt Auer-Reinsdorff.

Wertersatz ist eine Art Entschädigung für eindeutig übermäßig genutzte Produkte. «Wer ein Produkt stärker nutzt als zur reinen Funktionsprüfung nötig und es dann zurückgeben will, muss dem Unternehmen Wertersatz leisten», erklärt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das bedeuet: Der Händler nimmt die Ware zwar zurück, erstattet wegen der Abnutzung aber nur einen Teil des Kaufpreises.

Unternehmen können entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen

Ein Wasserbett zum Beispiel darf zu Hause mit Wasser gefüllt werden. Anders wäre es kaum zu testen. «Es gibt immer auch Kunden, die diesen Spielraum ausnutzen», sagt Thomas Lipke, Präsident des Bundesverbands des deutschen Versandhandels. Als Beispiel nennt er Brautkleider: «So ein Kleid braucht man nur einmal. Wenn Sie das nach der Hochzeit wieder zurückschicken, ist das ganze Geschäftsmodell in Frage gestellt.» Manche Händler statten ihre Waren daher mit Sicherheitsetiketten aus. Ist das Etikett entfernt, erlischt das Widerrufsrecht.[Blockierte Grafik: http://www.langenaltheim-aktuell.de/akut/2013/dez/widerruf.jpg]

Wenn sich jemand ständig Sachen kauft und sie stark gebraucht zurückgibt, hört die Kulanz auf», sagt Lipke. «Da muss dann abgewogen werden zwischen Kundenfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit.» Zur Not kann ein Händler auch auf Geschäfte mit einem Kunden verzichten. «Grundsätzlich können Unternehmen frei entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen wollen», bestätigt Verbraucherschützer Gollner. Der Händler muss den Kunden aber beim Kauf auf solche Maßnahmen hinweisen.

Allerdings ist das Widerrufsrecht auch ein Segen für die Branche, sagt Verbandsvertreter Lipke: «Unseriöse Händler haben es dadurch etwas schwerer.» Ähnlich sieht das auch Christian Gollner: «Die unkomplizierte, meist kostenfreie Möglichkeit des Widerrufs stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel.

Neue Regeln ab 2014: Bei Rückgabe soll der Kunde den Versand zahlen

Zitat

Einzigartig im europäischen Vergleich ist, dass hierzulande ab einem Warenwert von 40 Euro beim Widerruf auch die Versandkosten vom Händler übernommen werden. Entsprechend hoch ist die Zahl der Retouren in Deutschland. Nun soll das Verfahren europaweit vereinheitlicht werden, deutsche Verbraucher verlieren damit einen Teil ihrer Privilegien. Ab Juni 2014 muss ein Kunde für jede Rückgabe ein Formular ausfüllen, das der Händler der Ware beilegt, und den Widerruf begründen. Außerdem zahlt der Kunde dann die Versandkosten für jede Rückgabe selbst.

Wir gehen aber davon aus, dass viele Unternehmen die Rücksendekosten weiterhin aus Kulanz übernehmen werden», sagt Verbraucherschützer Gollner. «Grundsätzlich macht ja gerade ein kostenfreies Widerrufsrecht den Einkauf im Internet für Verbraucher sicher.» Letztendlich entscheiden aber die Unternehmen, ob sie weiterhin die Retourkosten tragen wollen, betont Lipke. Ob sie das tun oder nicht, kann dann für den Kunden ab nächstem Sommer also ein Grund sein, sich für oder gegen einen Online-Händler zu entscheiden.

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