Die Wichtigsten Polizeimeldungen des Tages - 04.05.2017

Einmietbetrüger konnte ermittelt werden - Pressebericht vom 28.03.2017

Treuchtlingen - Wie mit Pressebericht vom 28.03.2017 mitgeteilt wurde mietete sich ein Unbekannter für 3 Tage in eine Pension in Treuchtlingen ein und verließ diese am frühen Montagmorgen, ohne die Mietschulden zu bezahlen.


Jetzt konnte ein 70 Jahre alter briti-scher Staatsbürger ermittelt werden, der ohne festen Wohnsitz ist, und wegen einer Vielzahl von Einmietbetrügereien bereits vorbelastet ist. Gegen den Mann, der vom Pensionsbetreiber bei einer Wahllichtbildvorlage eindeutig wiedererkannt wurde, liegen mehrere Haftbefehle und Fahndungsnotierungen verschiedener Staatsanwaltschaften vor. Er ist momentan unbekannten Aufenthaltes.

Verbotenes Messer mitgeführt

Treuchtlingen - Gegen einen 18-jährigen Treuchtlinger wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet, da er bei einer Kontrolle in seiner Hosentasche ein verbotenes Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 15 cm mitführte. Das Messer wurde sichergestellt.

Zweimal Spiegel abgefahren

Treuchtlingen - Mit zwei abgefahrenen Spiegeln mussten sich Beamte der PI Treuchtlin-gen befassen und Verkehrsunfälle aufnehmen. Am Dienstag, 02.05.2017, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.10 Uhr, wurde in der Gstadter Straße von einem geparkten Pkw der Au-ßenspiegel abgefahren. Kurz bevor der Halter den Schaden bemerkte war ein Lkw mit Anhänger an dem Pkw vorbeigefahren, der nach Meinung des Geschädigten den Spiegel gestreift hatte.


Es entstand ein Sachschaden von 100 EURO, die Personalien der beiden Beteiligten wurden ausgetauscht. Am Mittwoch, 03.05.2017, gegen 06.15 Uhr, streiften sich im Baustellenbereich auf der Bundesstraße 2 bei Schambach zwei Lkw, wodurch bei einem der Außenspiegel abgerissen wurde und ein Sachschaden von ca. 300 EURO ent-stand.
Der andere Lkw-Fahrer, von dem weiter nichts bekannt ist und der den Anstoß vermutlich nicht bemerkt hatte, fuhr weiter.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Pleinfeld- Am Dienstagabend wurde am Gewerbepark ein Stromverteilerkasten, vermutlich von einem Lkw, beim Rangieren, beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 2000 Euro. Zeugen, die Hinweise zum Verursacher geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Weißenburg, unter Tel.09141/8687-14, in Verbindung zu setzen.

Pkw angefahren und vom Unfallort entfernt

Weißenburg - Am Mittwoch, gegen 06:45 Uhr, stellte ein 29-jähriger Weißenburger seinen Pkw am Bahnhofspark-platz/Seite Kohlstraße, ab. Als er gegen 16:55 Uhr zu seinem Fahrzeug zurückkam, musste er feststellen, dass ein bislang unbekannter Fahrzeugführer sein Fahrzeug angefahren und entfernt hatte. Es entstand ein Sachschaden von ca. 1000 Euro. Zeugen des Unfalles werden gebeten, sich bei Polizei in Weißenburg zu melden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Markt Berolzheim - Am Mittwochabend fiel einer Polizeistreife ein Roller auf, an dem kein Auspuff montiert war. Der Anhaltung versuchte sich der Fahrer zunächst durch Flucht zu entziehen und benutzte dazu einen Fußweg, welcher mit dem Polizeiauto nicht befahren werden konnte. Die Engstelle konnte aber umfahren und das Zweirad wenig später gestellt werden.


Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung hat, den für das Kleinkraftrad erforderlichen Führerschein aber nicht besitzt. Da zudem der Verdacht besteht, dass die Höchstgeschwindigkeit des Rollers durch technische Veränderungen erhöht worden ist, wurde das Fahrzeug sichergestellt.

Beinahe Unfall - Wemding

Zu einem Beinahe Unfall bei Wemding am Mittwochnachmittag sucht die Polizei andere Verkehrsteilnehmer als Zeugen. Gegen 13.30 Uhr fuhr ein 46jähriger Pkw-Fahrer auf der Staatsstraße 2213 von Wemding in Richtung Fessenheim.


Ca. 200 m nach dem Ortsende von Wemding kam ihm nach eigenen Angaben ein Pkw mit NÖ-Kennzeichen entgegen, der auf der linken Spur fuhr. Nur durch eine Vollbremsung habe der 46jährige einen Zusammenstoß vermeiden können. Ob es sich bei der Fahrweise des anderen Fahrers um einen Überholverstoß handelte oder eine andere Ursache zu Grunde lag, steht noch nicht fest. Die Polizei bittet deshalb Zeugen des Vorfalls, sich bei ihr zu melden. Tel. 0906-706670 oder pp-swn.donauwoerth.pi@polizei.bayern.de

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    Hab mal mit Hilfe einer KI ein paar Bilder erstellt.

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    Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis

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