Die Wichtigsten Polizeimeldungen des Tages - 16.05.2017

„Schwarzfischer“ vor Straftat bewahrt

Treuchtlingen - Am Sonntag, 14.05.2017, gegen 18.50 Uhr, bemerkte ein Fischereiaufse-her in der Kanalstraße am Altmühlufer einen 35 Jahre alten Mann, der seine Angelrute zum Fischen vorbereitete. Da der 35-jährige keinerlei Berechtigungen (Fischereischein, Tageserlaubnisschein) vorweisen konnte stellte die hinzugezogene Streifenbesatzung die Angel samt Zubehör zur Gefahrenabwehr sicher.


Da der Mann bereits bei den Vorbereitungshandlungen zum Angeln erwischt wurde, wurde kein Strafverfahren wegen Fischwilderei eingeleitet.

Bei Ausweichmanöver Wand gestreift

Treuchtlingen - Am Montag, 15.05.2017, gegen 23.30 Uhr, befuhr ein 28-jähriger Treucht-linger mit seinem Pkw die Staatsstraße 2217 von Möhren in Richtung Treuchtlingen.

In der Bahnunterführung kam ihm ein anderes Fahrzeug entgegen, das seiner Meinung nach zu weit links fuhr und den 28-jährigen somit zu einem Ausweichmanöver zwang. Hierbei streifte er mit seinem Pkw die Wand der Unterführung. Der Pkw-Fahrer wurde nicht verletzt, am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe mehrerer Hundert EURO. Von dem anderen Pkw ist nichts Weiteres bekannt.

Streit unter Verwandten

Gunzenhausen - Am Montagnachmittag waren im Hofraum eines Wohnhauses in Gunzenhausen zwei Verwandte im Alter von 17 und 40 Jahren in Streit geraten. Es wurde sehr laut und die Stimmung zwischen den beiden aggressiv.


Der Jüngere griff sich einen herumstehenden Gartenstuhl und schlug damit gegen seinen Kontrahenten. Bei dem Stuhlschlag traf er auch seine 66-jährige Oma. Der 40-Jährige flüchtete sich ins Haus und verbarrikadierte sich.


Danach warf der 17-Jährige ein Fenster mit einem Stein ein und flüchtete kurz vor dem Eintreffen der verständigten Polizei. Nach kurzer Zeit kehrte er jedoch zurück und ließ sich von der Polizei in Gewahrsam nehmen. Gegen ihn wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung ermittelt. Die 66-jährige Frau und der 40-Jährige erlitten leichte Verletzungen.

Sachbeschädigung - Körperverletzung - Donauwörth

Ärger zwischen Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth beschäftigte am frühen Montagabend die Polizei. Gegen 19.00 Uhr wurde die Streife zu einer Körperverletzung gerufen. Ein mutmaßlich 19jähriger Äthiopier lag in seinem Bett, als ein 24jähriger Landsmann das Zimmer betrat. Der sichtlich alkoholisierte Ältere ging auf den Jüngeren los und verpasste ihm einen Faustschlag ins Gesicht. Die Verletzung wurde vom BRK versorgt und der Geschädigte in die Donau-Ries Klinik gebracht. Das Motiv für den Angriff ist bisher unklar.


Gegen 20.40 Uhr war ein erneuter Einsatz der Polizei in der Unterkunft erforderlich. Dieses Mal waren zwei Streifen notwendig, um die Situation in den Griff zu bekommen. Ein 21jähriger Bewohner, dessen Nationalität ungeklärt ist, war stark alkoholisiert und hatte in der Unterkunft randaliert. Unter anderem hatte er mit der Faust eine Glasscheibe im Eingangsbereich eingeschlagen und sich dabei verletzt.

Der junge Mann ging dann auf weitere Mitbewohner los.


Beim Eintreffen der Streifen war er von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes am Boden fixiert, während weitere Mitarbeiter damit beschäftigt waren, die aggressive Stimmung unter weiteren Bewohnern zu beruhigen. Ca. 30 -40 Personen hatten sich am Tatort eingefunden während der mutmaßliche Täter herumschrie und kaum zu bändigen war. Unter diesen Umständen war eine ärztliche Versorgung der Schnittverletzungen an der Hand nicht möglich. Gefesselt und mit Polizeibegleitung musste er deshalb in die Donau-Ries Klinik gefahren werden.


Auch dort ließ der junge Mann von seinem aggressiven Verhalten nicht ab und schrie herum. Wegen einer akuten Gefährdung seiner eigenen Person aber auch seiner Umwelt wurde er nach der Erstversorgung in die Psychiatrie eingewiesen. Nach ersten Erkenntnissen wurden weder Sicherheitsdienst noch Polizei und Rettungsdienst bei dem Einsatz verletzt. Der Sachschaden wird auf ca. 700 € beziffert.

Fälschung technischer Aufzeichnungen u.a. - Donauwörth

Schon am Freitagabend gegen 19.00 Uhr zog ein fachkundiger Beamter der Verkehrspolizei Donauwörth einen polnischen Lkw in der Artur-Proeller-Straße aus dem Verkehr.

Der Fahrer war dadurch aufgefallen, weil er an der Windschutzscheibe der Zugmaschine lediglich ein selbst gemaltes Kennzeichen angebracht hatte. Bei der Kontrolle des EG-Kontrollgerätes (Fahrtschreiber) ergab sich der Verdacht auf eine technische Manipulation an dem Gerät. Deshalb stellte die Polizei die Zugmaschine sicher und veranlasste am Montag eine intensive technische Überprüfung. Es stellte sich dann heraus, dass zwar nicht das EG-Gerät manipuliert war, wohl aber das Mautaufzeichnungsgerät des polnischen Lasters.


Mittels eines getarnten Schalters konnte der Fahrer die Aufzeichnung der Mautstreckennutzung ausschalten und so deren Bezahlung vermeiden. Wegen dieses Deliktes hat die Bundesanstalt für den Güterverkehr die weiteren Ermittlungen übernommen.


Die Verkehrspolizei in Donauwörth wird ihrerseits Anzeige vorlegen, weil der Fahrer gegen einschlägige Bestimmungen der Lenk- und Ruhezeit sowie der Bedienung des Kontrollgeräts ohne eingelegte Fahrerkarte verstoßen hat. Alleine dafür summiert sich das zu erwartende Bußgeld auf ca. 5.000 €. Nach der technischen Überprüfung konnte der polnische Unternehmer seine Maschine wieder mitnehmen.

Wegen des selbst gemalten Kennzeichens kommen auf den Fahrer keine weiteren Ermittlungen zu. Es stellte sich heraus, dass ihm das Kennzeichen kurz zuvor gestohlen wurde.

Opel Corsa angefahren

EICHSTÄTT - Am Parkplatz der Universität wurde am Montag (15.05.17) ein schwarzer Opel Corsa angefahren.

Das Fahrzeug war dort in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16 Uhr rückwärts auf dem Parkplatz in der Universitätsallee geparkt. Als die 21-Jährige Besitzerin des Wagens um 16 Uhr wegfahren wollte, stellte sie einen deutlichen Schaden im Frontbereich und am rechten Reifen fest. Die Schadenshöhe beläuft sich auf rund 1000 Euro.

Hinweise zum Verursacher nimmt die Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer 08421/9770-0 entgegen.

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  1. braune Biotonne

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    Hab mal mit Hilfe einer KI ein paar Bilder erstellt.

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    Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis

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