Die Wichtigsten Polizeimeldungen vom Wochenende - 14.04.2019
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Hasching -
14. April 2019 um 08:38 -
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Feuer nicht abgelöscht/beaufsichtigt
Polsingen - Am Samstagnachmittag hat ein Polsinger Ortsteilbewohner auf dem dortigen Holzplatz Holzarbeiten verrichtet. Den entstandenen Holzabfall hat er angezündet.
Als er gegen 15.30 Uhr den Holzplatz verließ, war das Feuer laut seinen Angaben erloschen. Gegen 17.00 Uhr stand dann plötzlich der ganze Holzabfallhaufen in Flammen, so dass die örtliche Feuerwehr ausrücken musste, um die Flammen zu löschen, welche drohten auf die weiteren Holzstöße überzugreifen. Den 75jährigen Holzarbeiter erwartet nun eine Anzeige, da er das Feuer nicht entsprechend ablöschte bzw. beaufsichtigte.
Zweimal Sicherheitsleistung
Langenaltheim - Am Freitagmorgen fiel den Beamten ein polnischer Sattelzug auf, der auf der B2 das geltende Überholverbot missachtete.
Am Abend des gleichen Tages missachtete eine ebenfalls polnische Verkehrsteilnehmerin das Anhaltesignal des Streifenwagens.
Da beide Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnten, mussten sie ihr Bußgeld an Ort und Stelle begleichen, bevor ihnen die Weiterfahrt gestattet wurde.
Müllablagerung - Zeugenaufruf
Treuchtlingen - Ein Unbekannter hat in den letzten Tagen mehrere Plastiksäcke mit Rasenschnitt / Vertikutierabfall entlang des Waldweges gegenüber der Ziegelhütte in Treuchtlingen entsorgt. Der Abfall wurde direkt neben dem Weg abgeladen.
Zeugen werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Ladendiebstahl
Treuchtlingen - Waren im Wert von 88,- Euro entwendete ein 15-Jährige aus dem südlichen Landkreis in einem Treuchtlinger Drogeriemarkt am Freitag, gegen 15:15 Uhr.
Die Jugendliche versteckte die Süßigkeiten und Kosmetika in ihrem Rucksack und unter ihrer Kleidung, wurde aber von zwei aufmerksamen Mitarbeiterinnen gestellt.
Das Mädchen wurde in die Obhut ihres Großvaters übergeben. 1 Jahr Hausverbot und eine Anzeige wegen Diebstahls waren das Resultat ihrer unbedachten Aktion.
Unfall mit hohem Sachschaden
Solnhofen - Etwa 9000,- Euro Sachschaden entstanden am Freitagnachmittag bei einem Verkehrsunfall in Solnhofen.
Der 66-jährige Verursacher fuhr mit seinem Pkw die Bahnhofstraße in Richtung Bahnhof und wollte auf Höhe der Sparkasse wenden, um in eine Parkbucht einzufahren. Er begann sein Wendemanöver jedoch zu früh, so dass er in das Heck der entgegenkommenden Geschädigten fuhr.
An beiden Pkws entstand hoher Sachschaden von insgesamt 9000,- Euro. Dem Verursacher droht ein Bußgeld.
Unfallflucht - Zeugenaufruf
Treuchtlingen - Der 32-jährige Geschädigte parkte seinen weißen Ford Mondeo von Don-nerstag, 17:00 Uhr, bis Freitag, 12:10 Uhr, in der Dürerstraße in Treuchtlingen.
In diesem Zeitraum beschädigte ein Unbekannter beim Vorbeifahren diesen Pkw, so dass ein Sachschaden von etwa 1000,- Euro entstand. Die Stoßstange wurde zerkratzt und der Kotflügel (beides Fahrerseite) wurde eingedellt.
Zeugen werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Verkehrsunfall mit Personenschaden in Harburg
Am Samstagsmorgen, 05.45 Uhr, befuhr eine 22jährige Fahrzeugführerin die Bundesstraße 25 von Möttingen kommend in Richtung Harburg. Auf Höhe des Kreishofes kommt diese mit ihrem Fahrzeug aus ungeklärter Ursache nach rechts aufs Bankett und überfährt hier zunächst einen Leitpfosten.
Beim Gegenlenken übersteuert die Frau offensichtlich ihr Kfz und kommt in der Folge erneut nach rechts von der Fahrbahn ab.
An der dortigen Böschung überschlägt sich das Fahrzeug, rutscht einige Meter über den Geh/Radweg und kommt schließlich auf dem Dach im angrenzenden Acker zum Liegen.
Die Frau wurde bei dem Unfall leicht verletzt und vom Rettungsdienst in die Donau-Ries-Klinik verbracht. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von ca. 1400,- EUR.
Die freiwillige Feuerwehr Harburg war mit 15 Mann im Einsatz.
Cannabis bei Kontrolle aufgefunden
EICHSTÄTT / DOLLNSTEIN - Am Samstagabend (13.04.2019) waren am Bahnhof in Eichstätt und in Dollnstein von der Polizei Personenkontrollen durchgeführt worden. Es konnte hierbei jeweils ein Jugendlicher angetroffen werden, der im Besitz von Rauschmittel und zugehörigen Utensilien war. Beide müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.