Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken erlassen Böllerverbot
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Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen verbietet, wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.
Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Die Belegung der Kliniken in den Intensivstationen, aber auch die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nämlich längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht immer eine Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark belasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten erschweren.
Maßgeblich ist dabei nicht nur die Situation der Krankenhäuser im Landkreis, sondern mittelfrankenweit. Gerade Personen mit schwereren Verletzungen müssen teilweise in Häusern der sogenannten Maximalversorger oder spezialisierten Kliniken behandelt werden. Dort sind derzeit die Kapazitäten in Mittelfranken, aber auch bayernweit weitgehend ausgereizt. Auch wurden in den letzten Wochen immer wieder Patienten, die an Covid-19 erkrankt waren, aus den Kliniken verlegt, zeitweise aber auch aufgenommen.
„Die Situation der Kliniken in Mittelfranken lässt sich dabei mit kommunizierenden Röhren vergleichen: Sind die Kapazitäten in einem Krankenhaus ausgereizt, so müssen andere Standorte aushelfen, indem sie Patienten aufnehmen. Aufgrund der Pandemie haben wir dabei derzeit eine Sondersituation, die diese Maßnahme rechtfertigt“, so Landrat Manuel Westphal.
So sind allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21.00 Uhr abgebrannt werden.
Nach Ansicht der Kreisverwaltungsbehörden genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In Allgemeinverfügungen werden deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten. Das Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Feuerwerk der Kategorie F1, also ganzjährig erhältliche Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Jugendfeuerwerk.
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