Ab Freitag „3G-Regel“ auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
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In den vergangenen Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen deutlich angestiegen. Heute weist das RKI eine Inzidenz von 50,7 für den Landkreis aus.
Der Landkreis hat somit drei Tage in Folge den Wert 35 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Ab Freitag, 27. August 2021 gilt somit die „3G-Regel“.
Der Anstieg der Inzidenz ist bei über 90 Prozent der Fälle auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Die übrigen Fälle sind ungeklärt und der Infektionsweg nicht nachvollziehbar.
Nachdem der Landkreis aufgrund der vermehrten Infektionen drei Tage in Folge den Wert 35 überschritten hat, gilt ab Freitag, 27. August die sogenannte 3G-Regel im Landkreis.
Die "3G-Regel" sieht Testungen als Voraussetzung vor insbesondere
- für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen, Sport- und Kulturveranstaltungen)
- den Zugang zur Innengastronomie
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
- Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
- Sportausübungen in geschlossenen Räumen
- Beherbergungen (Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weitere 72 Stunden.)
- Den Besuch von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Ebenso ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt laut Auskunft des Gesundheitsministeriums auch in den Ferien und damit namentlich auch in den aktuell laufenden Sommerferien für bayerische Schülerinnen und Schüler.
Das Landratsamt wird die Überschreitung des Wertes 35 in einem Sonderamtsblatt, das in den Tageszeitungen erscheint, bekanntgeben.
die „3G-Regel“ gilt dann ab Freitag, 27. August 2021.
Die aktuell gültigen Corona-Regeln für den Landkreis finden Sie unter http://www.landkreis-wug.de.
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Einbruchdiebstahl in Baumarkt – nachträgliche Täterermittlung/- festnahme Treuchtlingen – Bereits in der Nacht vom Freitag, 15.03.2024, verschaffte sich ein unbekannter Täter gewaltsam Zutritt zu einem Baumarkt in Treuchtlingen. Der Täter drang vermutlich durch Aufhebeln einer Zugangstür in das Gebäude ein und gelangte so in den Bürobereich. Hier machte sich der Täter an einem Tresor zu schaffen, aus dem er unter anderem Bargeld in Höhe von mehreren hundert Euro entwendete. Anschließend flüchtete der Täter vom Tatort. Durch die brachialen Vorgehensweisen des Täters entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1.500 Euro. Etwa 16 Stunden nach der Tat wurde im Rahmen von allgemeinen Kontrollmaßnahmen auf der Bundesstraße 2 bei Dietfurt ein 20-jähriger deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz im südlichen Landkreis Weißenburg angehalten. Bei der Überprüfung der Person und der Durchsuchung seines Fahrzeugs wurde Diebesgut im Kofferraum gefunden, das eindeutig dem oben genannten Einbruch zugeordnet werden konnte. In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Ansbach wurden in der Folge unter anderem Durchsuchungsmaßnahmen beim Beschuldigten angeordnet. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er aufgrund seines festen Wohnsitzes und fehlender Haftgründe wieder entlassen.. Die Polizei Treuchtlingen prüft nun, ob dem Beschuldigten weitere ähnliche Taten zugeordnet werden können.
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Während Fußballspiel geohrfeigt Mörnsheim - Zu einer Körperverletzung kam es Sonntagnachmittag (17.03.2024) während eines Fußballspiels in Mörnsheim. Gegen 16.30 Uhr wurde ein 21-jähriger aus dem Gemeindebereich Langenaltheim von einem bislang namentlich noch nicht bekannten Gegenspieler geohrfeigt. Hierbei erlitt er Kopf- und Ohrenschmerzen und entschied sich deshalb zu einer Anzeigenerstattung bei der Polizei. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Eichstätt in Verbindung zu setzen. Telefonnummer: 08421/9770-0.
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Baustellenunfall mit verletzter Person Langenaltheim - Zu einem Unfall auf einer Baustelle in Langenaltheim wurden die Beamten der PI Treuchtlingen gestern, am 11.03.2024, gegen 10.30 Uhr gerufen. Bei Abbauarbeiten eines ortsveränderbaren Turmdrehkrans verhakte sich zeitweise ein Stahlseil in einer Winde und blockierte hierdurch die einklappbare Kranspitze. Als ein Mitarbeiter den Gefahrenbereich betrat um den Defekt zu begutachten löste sich das Stahlseil und gab die Kranspitze frei, welche daraufhin in Richtung Boden klappt. Hiervon wurde der Arbeiter getroffen und mittelschwer verletzt. Der hinzugerufene Rettungsdienst versorgte den Verletzten vor Ort und verbrachte ihn anschließend in das KH Eichstätt. Um die genauen Umstände des Unfalls zu ermitteln, sind weitere Untersuchungen notwendig. Hierbei ist auch die zuständige Berufsgenossenschaft einzubeziehen.
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Neues Logo erstellt der Freiwilligen Feuerwehr Langenaltheim. Vorlage war der Aufnäher der Feuerwehr. Ersteller war Andreas Ziener vom Wappensalon, mit dem wir schon seit über einem Jahrzehnt zusammen arbeiten 🤝. Zum Download gibt es alle Logos und Wappen auf unserer Homepage. In den Jahren sind da einige zusammen gekommen, die wir machen ließen. Gemeinde Langenaltheim, Militärverein Langenaltheim, Sportverein Langenaltheim usw. https://la-aktuell.de/file.../filebase/375-wappen-und-logos/
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Unbekannte beschädigen mehrere Jagdkanzeln Mörnsheim: Von Donnerstag(06.03.2024) bis zum Freitag(07.03.2024) wurden durch einen oder mehreren Tätern insgesamt vier Jagdkanzeln umgeworfen und beschädigt. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 1000 €. Die Jagkanzeln waren im südlichen Bereich von Mörnsheim aufgestellt. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer: 08421/9770-0 entgegen.
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Beleidigung auf Feier Büttelbronn - Ein alkoholisierter 20-Jähriger fiel in während eines Faschingsballes im Laufe des Abends mehrfach unangenehm auf, indem er Personen ohne Anlass umherschubste. Einem Platzverweis der Hausrechtsinhaber kam er nach längerer Diskussion widerwillig nach. Auch vor dem Veranstaltungsgebäude zeigte er wenig Einsicht und wurde beleidigend, was ihm eine Strafanzeige einbrachte.
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