[xattach=275,left][/xattach](Treuchtlingen) In enger Zusammenarbeit von Polizei, Sparkasse, Verkehrswacht Weißenburg und Stadtverwaltung Treuchtlingen findet am Freitag, 19.09.2014, von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in der Bahnhofstraße (Sparkasse) die Verkehrssicherheitsaktion „Bayern mobil - sicher ans Ziel“ statt.
Die Aktion wurde wie jedes Jahr vom bayerischen Innenministerium initiiert und getragen und ist zwischenzeitlich weit über die Grenzen Bayerns bekannt. Begleitet wird die Aktion durch eine Informationsbroschüre mit dem Schwerpunkt „Vernunft kommt an“. Im Jahr 2012 wurde das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 ins Leben gerufen, das mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket bis zum Jahr 2020 die Unfallzahlen weiter senken, vor allem aber die Verkehrstoten um 30 Prozent verringern, soll. Zudem soll das Programm helfen, die Verkehrssicherheit auf Landstraßen zu erhöhen und die Hauptunfallursachen noch gezielter zu bekämpfen. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Diesen Personengruppen soll ein besonderer Schutz zukommen. Letztendlich aber dreht sich alles um die gegenseitige Rücksichtnahme und das Verständnis der Verkehrsteilnehmer untereinander.
In der diesjährigen Aktionsbroschüre „Vernunft kommt an !“, in der Innenminister Joachim Herrmann und Staatssekretär Gerhard Eck an die gegenseitige Rücksichtnah-me, an das Gewissen eines jeden Einzelnen und an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer appellieren, kommen fünf Menschen aus Berufsgruppen, die sich für die Sicherheit und den Schutz im Straßenverkehr besonders einsetzen zu Wort. Es handelt sich hierbei um eine Rettungsassistentin, einen Polizeibeamten, eine Schulweghelferin, einen Feuer-wehrmann und einen Straßenwärter, die aus ihren Erfahrungen und teilweise schwierigen Einsatzbedingungen berichten. Außerdem kommt die Skirennläuferin Viktoria Re-bensburg in der Kampagne zu Wort.
Die meisten schweren Verkehrsunfälle wären eigentlich ganz einfach zu vermeiden, wenn sich die Beteiligten an Geschwindigkeitsbegrenzungen, Regeln und Verbote halten wür-den. Da dies aber vermutlich auch künftig ein Wunschtraum bleiben wird, wird es auch weiterhin verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und Kontrollen geben. Man sollte jedoch nie aus den Augen verlieren, dass die Verkehrsregeln nicht aufgestellt sind, um Verkehrsteilnehmer zu ärgern und zu gängeln, sondern sie sollen die Rahmenbedin-gungen für einen sicheren und unfallfreien Umgang miteinander im Straßenverkehr ab-stecken. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen sind somit kein Selbstzweck, sondern die-nen der Verkehrssicherheit. Nicht der kontrollierende Polizeibeamte ist ein „Wegelagerer“ und „Abzocker“, sondern der Raser gefährdet das Leben anderer und verhält sich somit nicht sehr sozial und rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
[xattach=276,right]Infos zum Gewinnspiel unten im pdf Flyer[/xattach]Um das Interesse an der Sicherheitsaktion zu steigern, ist diese wieder mit einem attrak-tiven Gewinnspiel verbunden. Als Hauptpreis winkt ein Mini Countryman von BMW. Aber auch die anderen Preise können sich sehen lassen. Neben 10 Sparkassenbüchern mit einer Einlage von jeweils 1000 EURO gibt es 5 Fahrradhelme, 5 Radkarten, 10x2 Frei-karten und 2 Familienjahreskarten für Sehenswürdigkeiten zu gewinnen. Der Einsendeschluss ist der 31.10.2014.
In Treuchtlingen wird am Aktionstag, 19.09.2014, zusätzlich zu den o.g. Preisen noch ein Fahrrad im Wert von 400 EURO verlost. Der oder die Gewinner(in) des Fahrrades wird noch am Freitag Abend aus den teilnehmenden Karten, die an diesem Tag in die Box in Treuchtlingen eingeworfen wurden, gezogen. Das Fahrrad wurde bei der Firma Zweirad Schleußinger in Pappenheim beschafft, dessen Inhaber noch Fahrradzubehör im Wert von ca. 50 EURO als Spende beisteuerte und an das „Gewinnerrad“ angebaut hat.
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Holzdiebstahl - Zeugenaufruf Langenaltheim - Im Zeitraum von Donnerstag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 09:00 Uhr, wurden aus einem Waldstück bei Langenaltheim ca. 15 Festmeter Eschen-Langholz entwendet. Die fünf Meter langen Stämme lagerten seit mehreren Monaten am Wegesrand. Das Waldstück liegt südlich von Langenaltheim und östlich des Windrades bei Wittesheim. Es grenzt direkt an den Landkreis Donau-Ries. Für den Abtransport muss ein Rückfahrzeug / -wagen verwendet worden sein. Den Entwendungsschaden schätzt der Geschädigte auf 2500,- Euro. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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Volkstrauertag ✝️ Sonntag, 19.11.23 08:45 Uhr - Aufstellung der Vereine am Mostplatz 09:00 Uhr Gedenkgottesdienst in der Willibaldskirche 10:00 Uhr Aufstellung der Vereine am Mostplatz mit anschließender Gedenkfeier im Friedhof. Die Vereine bitten um zahlreiche Teilnahme, es darf aber natürlich jeder an der Gedenkfeier im Friedhof oder am Gedenkgottesdienst in der Kirche teilnehmen.
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Verkehrsunfall mit Personenschaden Pappenheim / Langenaltheim - Am Nachmittag des Freitags, 22.09.2023, befuhr eine 40-Jährige mit einem Kleinkraftrad die Kreisstraße, von Pappenheim kommend, in Richtung Langenaltheim. Auf der kurvigen Strecke kam sie mit ihrem nagelneuen Gefährt zum Sturz. Die Frau erlitt diverse Prellungen, und wurde durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Am Krad entstand nur geringer Schaden.
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Schlägerei und anschließendes Verkehrsdelikt Am Abend des 16.09.2023 wurde in Mörnsheim eine körperliche Auseinandersetzung zwischen 20 Personen mitgeteilt. Aufgrund dessen wurde die Einsatzörtlichkeit mit Unterstützungskräften aus den umliegenden Dienststellen angefahren. Vor Ort konnte schließlich eruiert werden, dass es zur Schlägerei zwischen zwei ukrainischen Familien kam. Diese sollen stark alkoholisiert gewesen sein und wohl eine Kindesgeburt und einen Geburtstag gefeiert haben, ehe es zum Streit kam. Auf die Auseinandersetzung waren Anwohner aufmerksam geworden, welche schlichtend eingreifen wollten. Nachdem dies vorerst geglückt war, stieg ein Aggressor der Schlägerei jedoch in seinen Pkw ein und fuhr mit diesem auf die drei Anwohner zu, dass diese zur Seite springen mussten, um nicht von diesem erfasst zu werden. Den genauen Ablauf der Schlägerei müssen noch die notwendigen Vernehmungen ergeben. Die eingesetzten Beamten konnten in der Wohnung allerdings Blutspuren feststellen. Durch die Vorfälle ermittelt die Polizei aufgrund einer Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den 35- bis 40-jährigen Fahrzeugführer, welcher noch flüchtig ist.
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Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt. Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, die nach Ablauf des 19.01.2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken. Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden. Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises. Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann. Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis
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